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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Neutraler Wahlvorstand

J
Jolie
Nov 2016 bearbeitet

Ist es zulässsig, dass ein Wahlvorstand (3 Personen) bei Neuwahlen eines Betriebsrats - aus bereits vorhandene Betriebsratsmitgliedern bestimmt/gewählten werden darf - müssen nicht von den alten Betriebsräten neutrale Personen zum Wahlvorstand bestimmt werden? Unser Betriebsrat hat seinen eigenen Reihen einen Wahlvorstand von 3 Personen bestimmt, diese 3 Personen hatten sich auch für die Neue Wahl zum Betriebsrat wieder aufstellen lassen.

1.28007

Community-Antworten (7)

W
Wetzlaf

24.07.2010 um 14:29 Uhr

Jolie das ist möglich.

P
pirat

24.07.2010 um 22:56 Uhr

B
Biggy

24.07.2010 um 23:02 Uhr

Jolie es gibt genaue Vorgaben wie eine BRWahl durchgeführt werden muss, da ist es egal ob neutral oder nicht , jeder muss sich an diese Vorgaben halten. Würde man sich nicht daran halten wäre die Wahl anfechtbar und das will doch niemand. Deshalb kann auch der alte BR die Mitglieder des Wahlvorstands bestimmen und sich zur Wahl stellen.

D
DonJohnson

25.07.2010 um 14:10 Uhr

Gut gemeint Biggy, aber genau genommen ist das nciht ganz die richtige Antwort ;-)

Jolie, der WV hat in seiner Arbeit absolut neutral zu sein. Ich behaupte auch, dass das einigen WV´s nicht gelingt.

Schau dir bitte § 16 Abs 1 Satz 1 BetrVG an. DRM sind nunmal wahlberechtigt. Sollte man diese von dem Ehrenamt Wahlvorstand ausschließen, wäre das eine Benachteiligung durch ihr Ehrenamt nach § 78 BetrVG.

Ergo: BRM dürfen in den WV berufen werden!

R
rkoch

26.07.2010 um 11:32 Uhr

@DJ

Ich denke schon das Biggys Antwort korrekt ist. WENN der WV sich an die Regeln hält (also z.B. keine Wahlvorschläge verschwinden läßt oder mit unterschiedlichem Maß beurteilt) kann er selbst durchaus eine politische (nicht neutrale) Meinung vertreten. Das Gesetz beschränkt die WVM in Ihrer Meinungsäußerung nicht. Die Wahl an sich wird dadurch auch nicht beeinflusst (da es Meinungen von AN sind). Insofern kann ich in ihrer Antwort keine Fehler entdecken.

D
DonJohnson

26.07.2010 um 13:54 Uhr

rkoch Ich sagte nciht, dass die Antwort falsch ist, sondern dass sie nciht ganz richtig ist - was durchaus Unterschiede sind...

Wie schon erläutert, haben WV in ihrer Arbeit als solches absolut neutral zu sein... Weiterhin ist die Erklärung warum BRM in WV kommen halt nicht gegeben ;-)))

R
rkoch

27.07.2010 um 10:25 Uhr

Weiterhin ist die Erklärung warum BRM in WV kommen halt nicht gegeben

Schau dir bitte § 16 Abs 1 Satz 1 BetrVG an. DRM sind nunmal wahlberechtigt. Sollte man diese von dem Ehrenamt Wahlvorstand ausschließen, wäre das eine Benachteiligung durch ihr Ehrenamt nach § 78 BetrVG.

Hmmm. DRM = BRM ?

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