Ist es zulässsig, dass ein Wahlvorstand (3 Personen) bei Neuwahlen eines Betriebsrats - aus bereits vorhandene Betriebsratsmitgliedern bestimmt/gewählten werden darf - müssen nicht von den alten Betriebsräten neutrale Personen zum Wahlvorstand bestimmt werden? Unser Betriebsrat hat seinen eigenen Reihen einen Wahlvorstand von 3 Personen bestimmt, diese 3 Personen hatten sich auch für die Neue Wahl zum Betriebsrat wieder aufstellen lassen.