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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratsratswahl

B
Broesel
Apr 2018 bearbeitet

Bei der Briefwahl kommt in dem Rücksendeumschlag die persönliche unterschriebene Erklärung des Briefwählers. Zusätzlich ein neutraler verschlossener Umschlag mit Stimmzettel. Nun meine Frage: Wird der Rücksendeumschlag zum Wahlvorstand mit dem Absender versehen damit man nachvollziehen kann bei der Auszählung wer überhaupt gewählt hat.

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Community-Antworten (8)

C
celestro

22.02.2018 um 18:18 Uhr

Die persönlich unterschriebene Erklärung des Briefwählers ermöglicht diese Identifikation doch in jedem Fall.

B
Broesel

22.02.2018 um 18:40 Uhr

Das ist schon klar, aber was machen wir den Rücksendungen die unleserlich und ohne Druckbuchstaben geschrieben sind ?

H
hansimglueck

22.02.2018 um 18:46 Uhr

Ihr solltet den Rücksendeumschlag auch mit der Absenderadresse des Wählers versehen und frei machen.

C
celestro

22.02.2018 um 19:07 Uhr

Zumindest was das frei machen angeht, kann man hier nicht von sollten sprechen, sondern von MÜSSEN.

B
Broesel

22.02.2018 um 19:50 Uhr

Also werden die Rücksendeumschläge definitiv mit Absender versehen?

C
celestro

22.02.2018 um 22:33 Uhr

§ 5 Abs. 1 Nummer 5 WO:

"einen größeren Freiumschlag, der die Anschrift des Wahlvorstands und als Absender den Namen und die Anschrift der oder des Wahlberechtigten sowie den Vermerk "Schriftliche Stimmabgabe" trägt,"

Ja, der Absender gehört drauf.

B
BRHamburg

23.02.2018 um 08:27 Uhr

Und wenn man die Briefwahlunterlagen keinem Wähler eindeutig und Zweifelsfrei zuordnen kann ist diese ungültig.

B
Broesel

23.02.2018 um 08:39 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten ???

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