Betriebsratsratswahl
Bei der Briefwahl kommt in dem Rücksendeumschlag die persönliche unterschriebene Erklärung des Briefwählers. Zusätzlich ein neutraler verschlossener Umschlag mit Stimmzettel. Nun meine Frage: Wird der Rücksendeumschlag zum Wahlvorstand mit dem Absender versehen damit man nachvollziehen kann bei der Auszählung wer überhaupt gewählt hat.
Community-Antworten (8)
22.02.2018 um 18:18 Uhr
Die persönlich unterschriebene Erklärung des Briefwählers ermöglicht diese Identifikation doch in jedem Fall.
22.02.2018 um 18:40 Uhr
Das ist schon klar, aber was machen wir den Rücksendungen die unleserlich und ohne Druckbuchstaben geschrieben sind ?
22.02.2018 um 18:46 Uhr
Ihr solltet den Rücksendeumschlag auch mit der Absenderadresse des Wählers versehen und frei machen.
22.02.2018 um 19:07 Uhr
Zumindest was das frei machen angeht, kann man hier nicht von sollten sprechen, sondern von MÜSSEN.
22.02.2018 um 19:50 Uhr
Also werden die Rücksendeumschläge definitiv mit Absender versehen?
22.02.2018 um 22:33 Uhr
§ 5 Abs. 1 Nummer 5 WO:
"einen größeren Freiumschlag, der die Anschrift des Wahlvorstands und als Absender den Namen und die Anschrift der oder des Wahlberechtigten sowie den Vermerk "Schriftliche Stimmabgabe" trägt,"
Ja, der Absender gehört drauf.
23.02.2018 um 08:27 Uhr
Und wenn man die Briefwahlunterlagen keinem Wähler eindeutig und Zweifelsfrei zuordnen kann ist diese ungültig.
23.02.2018 um 08:39 Uhr
Vielen Dank für eure Antworten ???