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Amtszeit bei Zusammenlegen von Betriebsteilen zu Ende?

B
BRVLH
Jan 2018 bearbeitet

Moin, folgende Situation. Eine in Insolvenz befindliche Firma mit mehrenen Betriebsteilen wurde gekauft. Ein Betriebsteil besitzt einen BR. nach dem Übergang wird eine neue Ordnungsstruktur erstellt und die Betriebsteile fliesen zusammen. Nun die Fragen:

  1. ist damit die Amtszeit des BR beendet?
  2. wenn ja, gibts da Nachfristen (irgendwo hab ich gehört, das Amt läuft da ca. ein halbes Jahr noch weiter?)
  3. muss neu gewählt werden?
  4. Laut BetrVG muss ein Gesamtbetriebsrat gegründet werden, wir sind da in der Vorbereitung aber nun sind dieses Informationen aufgetaucht.

Wir sind uns jetzt nicht mehr sicher, was mit dem Teilbetriebsrat passiert, löst der sich jetzt wirklich auf und muss neugewählt werden?? Fragen über Fragen

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Community-Antworten (2)

W
Werner

22.07.2010 um 10:51 Uhr

schau Dir mal den § 21a BetrVG an.

B
BRVLH

22.07.2010 um 11:44 Uhr

vielen Dank, man wenn man damit noch nichts zu tun hatte, fällt einem aber auch garnichts ein wonach man richtig suchen sollte.

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