Unterbrechung der Pausenzeiten
Kann mir jemand sagen, wo ausser im ARbZG §4 Ruhepausen noch etwas über Pausenregelung steht? Folgender Fall: in einer Abteilung wird jede Woche eine Pause für die Teambesprechung genutzt. Eine Aussage dass die Pausen nicht für die Arbeit genutzt werde darf, steht so nicht im §4ArbZG.
Community-Antworten (3)
19.07.2010 um 17:54 Uhr
Da steht: "Die Arbeit ist ... zu unterbrechen." Wenn die Pause für Arbeit genutzt wird, wurde die Arbeit nicht unterbrochen.
19.07.2010 um 19:59 Uhr
Hallo, entweder ich arbeite oder mache Pause. Ist doch eigenlich ganz einfach zu verstehen.
20.07.2010 um 08:31 Uhr
Eine Pause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes liegt nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes dann vor, wenn ein Arbeitnehmer während der Arbeitsunterbrechung weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten braucht, sondern freie Verfügung darüber hat, wo und wie er diese Ruhezeit verbringt. Entscheidendes Kriterium für die Pause ist somit die Freistellung des Arbeitnehmers von jeder Arbeitsverpflichtung und auch jeglicher Verpflichtung, sich zum Dienst bereit zu halten. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer während einer Ruhepause nicht (mehr) dem Direktions-, Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt – also Vorschriften und Anordnungen, wo er die Pause zu verbringen habe (spezielle Räume, Aufenthalt im Bereich der Station, Abteilung etc.) und wie er sie zu verbringen habe, nicht möglich sind; nur dann ist das für die Pause essentielle Autonomie- und damit Erholungskriterium erfüllt.
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