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Mailverkehr zwichen BR und Geschäftsführer

K
KATIUMOHV
Okt 2025 bearbeitet

Hallo Ich würde gerne wissen wollen ob der Geschäftsführer beim Schriftverkehr die Bereichs- und Einrichtungsleiter über Angelegenheiten des BR informieren darf. Vermehrt wurde beim versenden von Nachrichten festgestellt, dass diese in CC gesetzt wurden.

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Community-Antworten (4)

S
seehas

03.08.2021 um 19:42 Uhr

Das kommt darauf an um welche Inhalte es dabei geht. Wenn es in den Nachrichten um Belange geht, die den jeweiligen Bereichsleiter in seiner Tätigkeit unmittelbar betreffen sollten diese schon informiert sein um was es geht. Das spricht für einen kooperativen Führungsstil des GF.

K
Kjarrigan

04.08.2021 um 10:36 Uhr

"Das spricht für einen kooperativen Führungsstil des GF."

Naja, ob diese Schlussfolgerung immer zutrifft, wage ich mal zu bezweifeln. Ich habe auch GF kennengelernt, die das nur gemacht haben um den anderen zu zeigen, was der BR mal wieder fordert, für "krumme" Ideen hat, sich schon wieder einmischt.

Der GF kann das natürlich so machen, solange nicht irgendwelche Gesetze oder Vorschriften dies einschränken oder verbieten - z.B. Datenschutzgesetz

G
ganther

04.08.2021 um 18:25 Uhr

man sollte aber doch bitte dazu den Satz davor noch lesen und nicht isoliert hier eine Schlussfolgerung ziehen

S
Stadtwerker

12.10.2025 um 12:58 Uhr

Beitrag gelöscht!

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