Erstellt am 14.06.2006 um 22:33 Uhr von ola!
Ihr solltet einfach die entsprechenden Nachrücker ebenfalls nach und nach in Eure Arbeit einbinden.
Unabhängig davon denk ich dass ausserhalb der normalen BR-Tätigkeit selbstvertändlich auch die allgemeinen Datenschutzrichlinien durch diese Mitarbeiter einzuhalten sind. Ebenso natürlich auch im Verlauf der BR-Tätigkeit.
Erstellt am 15.06.2006 um 00:41 Uhr von Ramses II
" Ihr solltet einfach die entsprechenden Nachrücker ebenfalls nach und nach in Eure Arbeit einbinden. "
Darf der BR das denn so einfach machen?
Igel,
"höchstvermutlich" muss der AG lediglich aufpassen dass es die E-Mails im Vertertungsfall nicht liest.
Erstellt am 15.06.2006 um 09:13 Uhr von schü
Der E-Mail-Verkehr kann ständig überwacht bzw. gelesen werden.
Macht Euch von dem Gedanken frei, dass Ihr als BR vor Zugriffen geschützt
seit.
Ihr solltet Euch schon im Klaren sein, was ihr versendet und an wen.
Näturlich wird kein AG zugeben, dass er den E-Mail-Verkehr des BR überwacht und er wird die Erkenntnisse auch nicht offen gegen Euch
verwenden.
schü
Erstellt am 15.06.2006 um 11:53 Uhr von Fayence
Igel,
mir stellt drängt sich vor allem die Frage auf, wie ein BR dazu kommen kann, die stichprobenartige Kontrolle von Emails durch den AG per BV legitimieren zu können!
Gibt es dafür besondere Gründe?
Welchen Betreff gebt Ihr denn bei Eurer BR-Email Kommunikation an?
Werden BR-Inhalte offen per Email kommuniziert oder z.B. über angehängte passwortgeschützte Word-Dokumente?