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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ist die Überwachung des Mail-Verkehrs von BR-Ersatzmitgliedern erlaubt?

I
Igel
Nov 2016 bearbeitet

Unser AG nimmt den Datenschutz sehr ernst und insbesondere der Mailverkehr der BR-Mitglieder (7) ist strikt 'off limits'. (Während lt. Betriebsvereinbarung der Mailverkehr der 'normalen' AN stichprobenweise überwacht werden darf.) Nun stellt sich die Frage, ob die strengen Bestimmungen auch für die Ersatzmitglieder (9) zu gelten haben - oder aber erst, wenn diese tatsächlich i.S. des § 25 BetrVG als Stellverteter tätig werden. Derzeit steht der Kompromiss im Raum, die ersten 3 Kollegen auf der Stellvertreterliste diesbezüglich so wie vollwertige BR-Mitglieder zu behandeln, da absehbar ist, dass diese zum Einsatz kommen werden.

Wäre das eine gesetzlich saubere Lösung? Was sagen die Experten?

3.24804

Community-Antworten (4)

O
ola!

15.06.2006 um 00:33 Uhr

Ihr solltet einfach die entsprechenden Nachrücker ebenfalls nach und nach in Eure Arbeit einbinden. Unabhängig davon denk ich dass ausserhalb der normalen BR-Tätigkeit selbstvertändlich auch die allgemeinen Datenschutzrichlinien durch diese Mitarbeiter einzuhalten sind. Ebenso natürlich auch im Verlauf der BR-Tätigkeit.

RI
Ramses II

15.06.2006 um 02:41 Uhr

" Ihr solltet einfach die entsprechenden Nachrücker ebenfalls nach und nach in Eure Arbeit einbinden. "

Darf der BR das denn so einfach machen?

Igel,

"höchstvermutlich" muss der AG lediglich aufpassen dass es die E-Mails im Vertertungsfall nicht liest.

S
schü

15.06.2006 um 11:13 Uhr

Der E-Mail-Verkehr kann ständig überwacht bzw. gelesen werden. Macht Euch von dem Gedanken frei, dass Ihr als BR vor Zugriffen geschützt seit. Ihr solltet Euch schon im Klaren sein, was ihr versendet und an wen. Näturlich wird kein AG zugeben, dass er den E-Mail-Verkehr des BR überwacht und er wird die Erkenntnisse auch nicht offen gegen Euch verwenden. schü

F
Fayence

15.06.2006 um 13:53 Uhr

Igel,

mir stellt drängt sich vor allem die Frage auf, wie ein BR dazu kommen kann, die stichprobenartige Kontrolle von Emails durch den AG per BV legitimieren zu können! Gibt es dafür besondere Gründe?

Welchen Betreff gebt Ihr denn bei Eurer BR-Email Kommunikation an?

Werden BR-Inhalte offen per Email kommuniziert oder z.B. über angehängte passwortgeschützte Word-Dokumente?

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