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Abstimmungsergebnis

C
caballo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

bei uns gab es gestern eine Abstimmung über Samstagsarbeit. Da ein BR verhindert war, ging die Abstimmung (es ging um Kenntnisnahme) 4:4 aus.

Jetzt behauptet, dieses Ergebnis wäre eine Ablehnung.

Stimmt das so ?

Vielen Dank für eure Hilfe.

97105

Community-Antworten (5)

T
Tanzbär

24.06.2010 um 11:47 Uhr

  1. Wenn der BR wirklich verhindert war, hätte das nächste Ersatzmitglied geladen werden müssen.
  2. Der Antrag wurde abgelehnt. - BetrVG. §33, Abs.1
M
monalisa

24.06.2010 um 11:59 Uhr

@caballo, was liest DU aus dem Ergebnis raus??? Fakt ist, wenn das verhinderte BR - Mitglied durch kein Ersatzmitglied vertreten werden konnte, weil evtl. kein Ersatzmitglied mehr vorhanden war, ist der Antrag auf jeden Fall abgelehnt, siehe Tanzbär. Faszinierend finde ich im Zusammenhang mit Samstagarbeit (Überstunden/Mehrarbeit) den Begriff "Kenntnisnahme"! Ihr habt Mitbestimmung!

R
rkoch

24.06.2010 um 12:17 Uhr

@MonaLisa

Ich weiß nicht was caballo meint, aber wir verwenden in der Situation ebenfalls gelegentlich den Begriff Kenntnisnahme. Wenn in der Diskussion um eine Sache keiner so Recht ja, einverstanden sagen will, aber auch irgendwie keiner so recht dagegen ist (z.B. weil die Auswirkungen auf zukünftiges noch nicht überschaubar ist), verwenden wir im Beschluß die Formulierung "zur Kenntnis genommen". Für ein klares Ja würde ich keine Zustimmung bekommen, den Beschluß negativ zu formulieren widerstrebt mir. Also verwenden wir diesen "Kunstgriff". Ist zwar totaler Quatsch, aber der BR ist der Meinung, das damit dem AG zu erkennen gegeben wird, das die Zustimmung nicht explizit ist (analog "nicht Widersprochen" nach §99/§102 BetrVG). Wenn in gewissen Sitationen klar "Ja" gesagt wird hat der BR irgendwie Angst der AG könnte dann später bei einem anderen Fall kommen und sagen "In dem einen Fall habt ihr Ja gesagt und in diesem gleichartigen Fall sagt ihr Nein, das Widerspricht sich". So kann der BR sagen, nein wir haben damals nicht zugestimmt sondern dich nur gewähren lassen. Jetzt hat sich unser Meinung verfestigt und wir sagen definitiv Nein. Geschmackssache...... Mein Geschmack ist es auch nicht, aber was will man machen?....

F
Forentroll

24.06.2010 um 13:46 Uhr

Wir machen es auch so mit der Kenntnisnahme. Wenn jemand gekündigt werden soll und wir nichts machen können wie zum Beispiel mehrfacher Spesenbetrug. Denn Zustimmen sieht immer sch...e aus.

@caballo Auch abgelehnt wäre zum Beispiel diese Konstellation: 3 mal ja 2 mal nein 3 mal Enthaltung (Zählen auch als nein...)

Angenommen ober abgeleht ist immer 50 % der Anwesenden plus eine Stimme. Natürlich wenn der BR beschlussfähig ist.

P
pfeilenbogen

25.06.2010 um 00:07 Uhr

Der AG kann schreiben was er will, sogar ggf. falsche §§. Es gilt immer das BetrVG und das BetrVG kennt i.d. Fällen den Begriff Mitbestimmung und die jeweiligen §§

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