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Hohe Telefonkosten im Betrieb, AG will dem nachgehen - was müssen wir beachten?

B
birwein
Jan 2018 bearbeitet

unser AG teilt uns mit, dass bei der Telefonabrechnung im Betrieb aufgefallen ist, das einzelne hohe Posten, um die 100te € vertelefoniert wurden. Er will dem Ganzn nachgehen. Was müssen wir jetzt beachten? Eine BV zu privaten Telefongesprächen gibt es nicht, allerdings ist das eine Regel im Betrieb, das keine privaten Gespräche geführt werden dürfen. Eigentlich sollte man sich ein Amt geben lassen, dann würde das Gespräch über den Lohn verrechnet.

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Community-Antworten (2)

T
Tulpe

23.06.2010 um 10:25 Uhr

Mit dem AG sprechen und eine BV aufsetzen. In der Regel führen Private Gespräche zu keinen großen Auswirkung. Es sei den Sie gehen Stundenlang, ins Ausland oder sehr oft. Dies Rechtfertig sogar eine Kündigung. Vertrauensbruch, Störung des Betriebsablauf usw. Probiert einfach mir dem AG eine Lösung zu finden.

Tulpe

I
Immie

23.06.2010 um 10:49 Uhr

@birwein So lange der Arbeitgeber kein Verbot ausgesprochen hat, könnte er jetzt sogar Probleme bekommen, wenn es Einzelverbindungsnachweise gibt, die er kontrolliert. Fordert ihn auf, sofort Verhandlungen über eine BV mit euch aufzunehmen und Einsicht in die Rechnungen.

http://blog.juracity.de/2007-02-04/dienstliche-telefonnutzung-betriebsrat-hat-anspruch-auf-einzelverbindungsnachweis.html

Und auch §99 TKG ist sehr interessant

http://norm.bverwg.de/jur.php?tkg_2004,99

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