wenn ein neuer Betriebsrat gewählt werden muss, nach 13 Abs 2 Betr VG, bis wann muss der Wahlvorstand gegründet sein, wenn die Stärke des BR`S am 01.10.2010 unter die vorgeschriebene Zahl der BRM kommt.
Wer kann mir helfen? Danke für die Antworten