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Konstituierende Sitzung

B
BRMRay
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, muss das Ergebnis einer konstituierenden Sitzung öffentlich im Betrieb bekannt gemacht werden und muss der Arbeitgeber bzw. der Chef darüber in Kenntnis gesetzt werden ? Wenn ja, in welcher Form muss dies geschehen ? Reicht mündlich oder lieber schriftlich ? Vielen Dank für eure Hilfe. MfG Ray

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Community-Antworten (5)

M
monalisa

07.06.2010 um 21:43 Uhr

@BRMRay, also... mal ehrlich..... die Kollegen, die dieses nun amtierende Gremium gewählt haben, sollten schon wissen, wer z. B. der neue Betriebratsvorsitzende ist. Wie wer's denn per Aushang am "Schwarzen Brett"? Der AG sollte auch wissen, wem er seine "Post" zukommen lässt und zwar schriftlich solltet ihr dem das mitteilen.

T
Tanzbär

08.06.2010 um 13:13 Uhr

Lachtränen wegwisch Konstituierende Sitzung, aber alles bleibt geheim ... Naja ...

R
rainerw

08.06.2010 um 13:41 Uhr

@Tanzbär ..........dass mir aber keiner petzt! ;-)

D
delagundula

08.06.2010 um 17:59 Uhr

macht mal halblang...es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen ...

dela

R
rainerw

08.06.2010 um 18:08 Uhr

delagundula, wir haben uns doch alle wieder lieb.

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