Erstellt am 25.06.2021 um 07:39 Uhr von Kjarrigan
Hast Du auch eine Frage?
Das das möglich ist kannst Du im BetrVg und den Kommentaren nachlesen §27 BetrVG
- Mit Mehrheit der BRM
- schriftliche Aufgabenübertragung
Erstellt am 25.06.2021 um 10:11 Uhr von celestro
"Hast Du auch eine Frage?"
Du stellst diese Frage und beantwortest ihm quasi "seine" anschließend? Witzig!^^
@Sandmann08
Lies mal hier:
https://betriebs-berater.ruw.de/arbeitsrecht/urteile/Betriebsrat--uebertragung-auf-einen-Betriebsausschuss-25344
ab Nummer 43. Das beantwortet dann ggf. Dein "Ich Frage mich wozu man dann noch 9 Leute im BR sitzen hat."
Erstellt am 28.06.2021 um 12:27 Uhr von Challenger
Zitat Sandmann08 : Stand heute sind 5(firmennah) dafür und 4 dagegen.
Wenn die 5 BRM arbeitgeberlastig sind, betreibt eine Politik der Nadelstiche. Denn nach §34 Abs.3 BetrVG hat jedes einzelne BRM die Möglichkeit, die Unterlagen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse jederzeit einzusehen.
Und wenn Ihr jedesmal nach der Sitzung des BA Einsichtnahme in die Unterlagen nach §§99 & 102 BetrVG fordert, nervt das natürlich die Arbeitgeberlastigen. Ein Haar in der Suppe findet man immer. Dann fordert Ihr vom BRVors. jedesmal eine zusätzliche BR'Sitzung.
Vergleich :
§29 BetrVG
(3) Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.
Erstellt am 29.06.2021 um 14:02 Uhr von Sandmann08
@Challenger,danke für den Tip! Das ist wohl die einzige Möglichkeit den Herrschaften Paroli zu bieten.