Erstellt am 26.05.2010 um 14:52 Uhr von Forentroll
Wie wäre es hiermit:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__99.html
Mehr sehe ich nicht...
Erstellt am 26.05.2010 um 15:16 Uhr von rkoch
Es wäre auch zu prüfen, ob diese Stelle nicht unter "leitende Angestellte" fällt, dann siehe §105 BetrVG.
Bei der AUSWAHL der PERSON gibt es übrigens sowieso kein MBR. Diese Auswahl fällt allein der AG. Der BR hat nach dem zitierten §99 nur ein Widerspruchsrecht. Selbst wenn der BR dieses wahr nimmt kann er nicht weiter über die weiteren Personen bestimmen. Einzige Variante wäre, das der BR alle Kandidaten bis auf den Kandidaten seiner Wahl nach §99 ablehnt, was aber voraussetzt das a) der AG den vom BR bevorzugten Kandidaten irgendwann auch auswählt und b) der BR tatsächlich für alle anderen Kandidaten einen der Gründe aus §99 als Widerspruchsgrund ziehen kann.
Ein Fall wo so etwas passieren könnte:
Es gibt einen Kollegen in der Nachtschicht der verlangt hat auf einen Tagarbeitsplatz versetzt zu werden, dessen verlangen aber abgelehnt wurde, und der sich auf einen neu zu besetzenden Tagarbeitsplatz beworben hat. Der BR kann dann alle anderen Bewerber nach §99 (2) 3. ablehnen. Zwar kann der BR dann immer noch nicht verlangen, das der Kollege ausgewählt wird, aber dann bleibt der Arbeitsplatz eben unbesetzt, was der AG i.d.R. auch nicht will.
Abgesehen von diesem Fall ist eine derartige Vorgehensweise aber i.d.R. unrealistisch.