Erstellt am 23.05.2010 um 20:00 Uhr von Forentroll
Gute Antworten stehen hierzu im Fitting. Leider steht meiner in der Firma und kann dir die Passagen nicht mit Randnotizen unternauern.
1. Das Jahr des Wiederkommens, Nur wenn ein zusammenhang zwischen den Jobs besteht. Zum Beispiel Tochterunternehmen. Jedoch kann es einen Tarifvertragspassus geben.
2. + 3. Das erste Anfangsjahr vor über 11 Jahren.
Erstellt am 23.05.2010 um 20:31 Uhr von Kölner
@Forentroll
Wenn Du nur annähernd dazu eine Textpassage im Fitting findest, dann nenn' sie mal.
Ein kommentierter BGB ist da schon hilfreicher.
@Raspberrybomb
Bsp 1: Betriebszugehörigkeit zählt dann ab dem Tag 'kommt dann wieder'
Bsp 2: Betriebszugehörigkeit vermutlich (da Vertragstext des unbezahlten Urlaubs ja nicht bekannt ist) seit Anfang an
Bsp 3: Vermutlich von Anfang an - es kommt drauf an, zu was die Betriebszugehörigkeit gebraucht wird
Erstellt am 25.05.2010 um 09:51 Uhr von Raspberrybomb
so, wieder Heim von einer Reise....
@ Forentroll - wo das im Fitting steht würde ich auch gerne wissen.
Ich denke auch, sobald der Vertrag neu aufgesetzt wird, beginnt dieses neue Datum. Wenn man im Mutterschutz ist, wird der Vertrag ja auch nicht aufgelöst.
Schade, das keiner etwas genaueres hat. (Fitting/ BGB)
mfg