1.wenn der AG den §100 Betr.VG in einsatz nimmt wie lange hat der BR zeit dazu zu reagieren ich finde überall nur unverzöglich, wie soll ich das unverzöglich mit zeiten sehen?

2.hat der BR mitbestimmung bei eine schulungsmaßnahme, die inerhalb die Firma stattfindet, nach welchen § und muß der AG einen Antrag stellen , auch nach welchen §?
danke in vorraus
BR