W.A.F. LogoSeminare

Geschäftsordnung gesucht

V
vorreiter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, hat irgendjemand eine Geschäftsordnung für Betriebsräte, wir sind ein Fünferbetriebsrat ? Oder weiß jemand, wo man ein Muster runterladen kann ?

2.483019

Community-Antworten (19)

M
monalisa

13.05.2010 um 20:33 Uhr

@vorreiter, kann man mit Sicherheit. Aber kannst du mir ein, zwei oder auch drei zwingende Gründe nennen, die das BetrVG nicht schon geregelt hat? Okay.... den Stellvertreter vom Stellvertreter kann man darin regeln, oder auch wer die schwarze Brühe kocht..... aber dazu reicht auch ein Notiz im Protokoll.

D
DerAlteHeini

13.05.2010 um 20:50 Uhr

vorreiter Muss der BR eine Geschäftsordnung haben?? Nein, dass sehe ich genau so wie MonaLisa.

V
vorreiter

13.05.2010 um 21:10 Uhr

Wir wollten eigentlich regeln, das die Schriftführerin sich nicht um Jubiläumsmeldungen, Blumen, Geburtstage usw kümmern muß, sondern Herr ??. Das Frau sowieso sich um Arbeitsicherheit und Hygienesachen kümmert, Frau ? als stellvertretene BR- Vorsitzende die Dienstpläne entgegennimmt und durchsieht. Liegen wir bei einer Geschäftsordung da falsch ?

D
DerAlteHeini

13.05.2010 um 22:25 Uhr

vorreiter Genanntes muss ein BR mit Beschluss regeln. Der Beschluss ist in die Sitzungsniederschrift mit aufzunehmen und die Sache ist erledigt.

H
hennessy

14.05.2010 um 09:40 Uhr

Hier ein Internetadresse:

http://www.boeckler.de/dbbv_87913.html

V
Vannelle

14.05.2010 um 10:36 Uhr

@vorreiter Ich finde es immer witzig wie sich die Kollegen hier weigern eine GO zu haben. Ich war auf einem Seminar der WAF und der Referent war ein reiner Arbeitsrechtanwalt der uns sehr zu einer GO geraten hat. Im BetrVG wird zwar vieles gerelt aber in der GO kann man das ganze personalisieren und gut ist. Dann weiß jeder im BR und die GL was Sache ist und an was man sich zu halten hat. Hier ist der Link zu einer GO die müßt Ihr dann nur noch auf Euren BR anwenden. Wir sind auch nur ein 5 köpfiges Gremium.

http://www.rkuk.de/information/fuer-betriebsraete/materialien/muster/geschaeftsordnung.doc/view

D
DonJohnson

14.05.2010 um 10:48 Uhr

Vannelle Ich habe mir jetzt mal den Spaß gemacht und mit die GO durchgelesen...

Findest du wirklich dass die etwas regelt, was nicht gesetzlich geregelt ist? Außer die Sache der Empfangsberechtigung wenn BRV und Stelli nicht da sind, aber das kann man mit einem Beschluss problemlos auch ohne GO machen...

Bitte sage mir also, warum sich ein 5 köpfiges Gremium eine solchen GO machen sollte...

Einen Punkt fand ich besonders interessant: "§ 2 ... - Vorschläge für Bildungsplanung, Seminarplanung und Freistellungen für Betriebsratsarbeit" Also, erstens kann ja wohl auch jeder andere Vorschläge zur Bildungsplanung machen und jedes BRM stellt sich doch wohl selbst für BR Arbeit frei...

M
monalisa

14.05.2010 um 10:59 Uhr

@Vanelle, mit einer GO legt sich jedes Gremium eigenhändig Stolpersteine in den Weg! Und wenn ich W.A.F.'s Hausanwalt aus Garmisch höre, ist es m. M. nach nicht ganz fair, Betriebsratskollegen (vor allem neugewählte!) eine GO als unbedingt notwendig zu "verkaufen"

"§ 2, Vorschläge für Bildungsarbeit... " tut mir leid, ist in meinen Augen glatter Unfug. § 37 BetrVG beinhaltet alles was zur vernünftigen Bildungsarbeit notwendig ist.

Ich meine einfach, dass sich Betriebsratsgremien nicht mit so einem Wisch selbst ausbremsen sollten.

R
ridgeback

14.05.2010 um 11:01 Uhr

..dann geb ich auch mal meinen SENF dazu; Nach § 36 BetrVG "sollen" "sonstige Bestimmungen über die Geschäftsführung" des Betriebsrats in einer "schriftlichen Geschäftsordnung" getroffen werden. Die Vorschrift ist nur eine Sollvorschrift, die dem Betriebsrat den Erlass einer Geschäftsordnung nahe legt. Sollvorschriften sind in der Regel auch Mussvorschriften - es sei denn, es gibt einen triftigen Grund, von ihnen abzuweichen. Je kleiner der BR desto weniger ist sie in meinen Augen erforderlich. Abgesehen davon kann eine Geschäftsordnung ein sinnvolles Instrument sein, das dem Betriebsrat die Arbeit erleichtern und ihn vor Fehlern bewahren kann. Sonstige Bestimmungen in obigem Sinne sind weitere Verfahrensvorschriften, die noch nicht in §§ 26-35 BetrVG geregelt sind. Es dürfen damit keine von den genannten Vorschriften abweichenden Regelungen getroffen werden. Vor allem dürfen durch die Geschäftsordnung keine gesetzlich vorgesehenen Teilnahmerechte beeinträchtigt werden. Zudem ist es möglich, in der Geschäftsordnung für die Abstimmung einzelner Punkte die absolute Mehrheit zu verlangen, obwohl das Gesetz die einfache Mehrheit vorsieht oder umgekehrt. So etwas kann sinnvoll sein, wenn sich der Betriebsrat in wichtigen Fragen nicht über Minderheiten hinwegsetzen will. In der Geschäftsordnung können z. B. geregelt werden:

Regelmäßiger Zeitpunkt und Ort der Betriebsratssitzungen,

Einladungsfristen (diese müssen aber "rechtzeitig" im Sinne des § 29 Abs. 2 BetrVG sein),

Form der Einladung,

Aufgabenverteilung im Betriebsrat oder zwischen Betriebsrat und den Ausschüssen,

Aufgabenzuweisung an den Vorsitzenden in kleineren Betriebsräten (§ 27 Abs. 4 BetrVG) beachten,

Regeln für das Aufstellen der Tagesordnung,

wann und wo die Unterlagen für die nächste Betriebsratssitzung eingesehen werden können,

Verantwortung für die Betriebsratsarbeit, wenn Vorsitzender und Stellvertreter verhindert sind,

Ablauf der Diskussion und Beratung, Redeordnung, Regeln der Sitzungsleitung,

Verfahren und "Spielregeln", wenn der Arbeitgeber oder andere nicht dem Betriebsrat angehörige Personen in der Sitzung anwesend sind,

Regeln über die Protokollführung und die Verteilung des Protokolls, Einsprüche und Umgang mit ihnen,

Verschwiegenheitspflichten über Betriebsratsinterna,

Abstimmungsregeln, z. B. geheime Abstimmung auf Antrag eines Betriebsratsmitglieds.

V
Vannelle

14.05.2010 um 12:32 Uhr

@DonJohnson "Bitte sage mir also, warum sich ein 5 köpfiges Gremium eine solchen GO machen sollte..." Ich denke mal ridgeback hat das jetzt gut erklärt aber Du darfst mir gerne sagen warum auch ein 5 köpfiges Gremium es nicht machen sollte. Aber zu Deiner näheren Erklärung als wir unsere erste GO gemacht haben waren wir ein 7 köpfiges Gremium und es gab untereinander etwas Schwierigkeiten bzw. "gemauschel" so das wir das mit der GO noch mal ganz klar in der Sitzung gemeinsam klären konnten wer was wie wo macht.... nicht jeder BR gibt sich die Mühe das BetrVG zu lesen...leider.

@MonaLisa "mit einer GO legt sich jedes Gremium eigenhändig Stolpersteine in den Weg! Und wenn ich W.A.F."s Hausanwalt aus Garmisch höre, ist es m. M. nach nicht ganz fair, Betriebsratskollegen (vor allem neugewählte!) eine GO als unbedingt notwendig zu "verkaufen"" Ich will hier gar nichts verkaufen die Frage von vorreiter war ja "gibt es ein Muster und wo. Und dann sag ich auch meine Meinung dazu. ""§ 2, Vorschläge für Bildungsarbeit... " tut mir leid, ist in meinen Augen glatter Unfug. § 37 BetrVG beinhaltet alles was zur vernünftigen Bildungsarbeit notwendig ist. " Das ist ein Muster und jeder BR kann sich die so gestalten, wie es in seinem Betrieb notwendig ist! Das ist nicht das Wort Gottes sondern nur ein Muster.... erfindest Du jedes Mal BV`s neu oder bist Du nicht auch froh, wenn Du eine Vorlage von einem anderen Betrieb hast dir Du nur noch anpassen mußt?

D
DonJohnson

14.05.2010 um 13:11 Uhr

Vannelle In großen Gremien halte ich eine GO auch für berechtigt. Ein 5er und 7er Gremium halte aber wohl nciht nur ich für recht klein.

Und wie schrieb ridgeback noch: "Je kleiner der BR desto weniger ist sie in meinen Augen erforderlich."

Und das ist auch meine Meinung ;-)))

V
Vannelle

14.05.2010 um 15:04 Uhr

@DonJohnson Siehst Du jetzt haben wir das auch geklärt! Du hast Deine Meinung und ich hab die meinige. Gesetzeskonform sind letztendlich beide! So muß/kann/darf jeder entscheiden bzw. per Gremium beschliessen, was das beste für den jeweiligen BR ist.

D
DonJohnson

14.05.2010 um 15:38 Uhr

Vannelle Ja klar haben wir das geklärt - ich frage mich dennoch was ein 5er Gremium damit möchte ;-)))) Kannst mir ja mal eure GO schicken - vielleicht sehe ich das dann ein ;-) Wenn dann aber bitte als Word Datei ;-)))

D
DerAlteHeini

15.05.2010 um 21:41 Uhr

ridgeback Aha, Sollvorschriften sind in der Regel auch Mussvorschriften. Wenn Du meinst!!

Wenn ein BR meint er müsse unbedingt eine Geschäftsordnung haben, dann soll er sich eine geben, vielleicht schläft es sich dann besser.

V
vorreiter

16.05.2010 um 00:27 Uhr

@ alle wir sind der Meinung, wir sollten eine Geschäftsordnung haben, damit jeder im Gremium weiß, was seine Aufgaben sind. Und die Geschäftsleitung auch. Uns bezugnehmend auf unsere anderen Fragen: wir werden unsere Sitzungen jetzt per Beschluß festlegen und die Termine notfalls per Einigungsstelle durchsetzten. Und wir haben einen Beschluß gefasst, das die Dienstpläne in Zukunft per Ergebnisprotokoll kontrolliert und moniert werden. Mal sehen, wie weit wir damit kommen. Aber 14 Tage am Stück arbeiten wird in Zukunft keine Pflegekraft mehr.

K
Kölner

16.05.2010 um 00:48 Uhr

@vorreiter Diese Regelungsinhalte sind natürlich nicht für eine GO geeignet und gelinde gesagt ein wenig 'uferlos' und nicht durchsetzbar.

Eine Dienstplankontrolle allein wird Dir übrigens in keiner Weise zu Deinem gewünschten Ergebnis verhelfen, dass eine Pflegekraft nicht 14 Tage am Stück arbeitet. Das Sprichwort mit der Kirche und dem Dorf ist Dir geläufig, oder?

R
ridgeback

16.05.2010 um 00:51 Uhr

@DerAlteHeini, Sollvorschrift = Vorschrift die ausgeführt werden soll.

Kommentar DKK § 36 Rn 1; Ein Zwang zum Erlass einer Geschäftsordnung besteht nicht (»Sollvorschrift«; vgl. Richardi-Thüsing, Rn. 1; Fitting, Rn. 9; a. A. GK-Raab, Rn. 6, >>die eine Verpflichtung sehen<<). Wegen der Bedeutung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der BR-Tätigkeit empfiehlt es sich, die wesentlichen Regelungen für die Geschäftsführung, soweit sie nicht im Gesetz enthalten sind, in einer Geschäftsordnung festzulegen. Dies gilt auch für kleinere BR.

R
rainerw

16.05.2010 um 01:16 Uhr

Im Bezug der gesetzlichen Definition ist das Wort "soll" einem Ermessenspielraum eingeräumt. Bei einem Ermessensspielraum hat man bei vorliegen aller tatbestandlichen Vorraussetzungen ein Spielraum für eigene Entscheidungen. So die Rechtsnorm.

R
rainerw

16.05.2010 um 02:03 Uhr

@vorreiter Eine GO mag ja Grundsätzlich nicht verkehrt sein, aber ich glaube ihr zäümt das Pferd von hinten auf. Ihr seit ein kleines Gremium das übersichtlich an den Dingen die anliegen ran gehen kann. Es geht nicht darum etwas zu verteilen und dann haben die Personen sich daran zu halten. Lernt miteinander umzugehen und akzeptiert auch mal Meinungen der Anderen. Durch Diskusionen kristallisiert sich heraus wer wofür Intresse oder geeignet ist. Zwingst Du jemanden ein Bier mit Dir zu trinken, wird er garantiert nicht von selber sagen, komm ich geb noch eins aus. Ich hoffe doch wohl auch das ich Dich falsch verstanden habe und ihr dies GO, soweit ihr eine erstellt; nicht dem AG aushändigt. Zu Punkt 3. Sitzungstermine per Beschluss festsetzen und Notfalls perEinigungsstelle feststellen lassen. Wenn ihr euch im Gremium einig seit, dann geht ein Schreiben an den AG. Der BR wird seine Sitzungen künfig jeden Donnerstag um XY Uhr durchführen. Zu jeder ersten Sitzung im neuem Monat sind sie zu dem sogenannten Monatsgespräch eingeladen. Sollten sie verhindert sein, bitten wir sie um rechtzeitige Absage. Nicht mehr und nicht weniger. Ihr setzt fest wie ihr es wollt und lasst euch nicht von eurem AG gängeln.

Ihre Antwort