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Berücksichtigung Minderheitengeschlecht

K
Konni
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wie ist das eigentlich, wenn Mitglieder aus dem BR ausscheiden, muss dann für eine Frau immer eine Frau nachrücken, damit das Minderheitengeschlecht ausreichend vertreten ist?? Viele Grüße Konni

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Community-Antworten (2)

P
Petrus

11.05.2010 um 19:05 Uhr

Ja. Guckst Du §25(2) iVm §15(2) BetrVG.

T
Tanzbär

12.05.2010 um 08:52 Uhr

Ich denke nicht, wenn zB mehr Frauen im BR sind, als die Quote regelt.

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