Berücksichtigung Minderheitengeschlecht
Hallo zusammen, wie ist das eigentlich, wenn Mitglieder aus dem BR ausscheiden, muss dann für eine Frau immer eine Frau nachrücken, damit das Minderheitengeschlecht ausreichend vertreten ist?? Viele Grüße Konni
Community-Antworten (2)
11.05.2010 um 19:05 Uhr
Ja. Guckst Du §25(2) iVm §15(2) BetrVG.
12.05.2010 um 08:52 Uhr
Ich denke nicht, wenn zB mehr Frauen im BR sind, als die Quote regelt.
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