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Betriebsratwahl

W
wurmwilli
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bei uns sind am 25.05.BR-Wahlen.Auf unserer Liste sind 7 Kollegen die sich Aufgestellt haben.Wir brauchen 5 BR Leute für die Wahl. Vor 3 Tagen wurde festgestellt, das jemand eine Kollegin durchgestrichen hat.Obwohl Sie BR Mitglied werden möchte. Ist jetzt diese Liste Ungültig? Weil für eine neue Wahl reicht die Zeit nicht mehr.

Gruß Nicki

1.18905

Community-Antworten (5)

R
rkoch

11.05.2010 um 13:40 Uhr

Die Liste ist mit Sicherheit dadurch nicht ungültig.

Sofern die Streichung vor Einreichung der Liste erfolgt ist könnte man wahrscheinlich nicht einmal die Wahl anfechten. Zwar könnten die Unterstützer erklären, das sie die Liste in dieser Form nicht unterstütz haben, aber eine nachträgliche Streichung von Stützunterschriften ändert nichts an der Gültigkeit der Liste (§8 (1) WO Die Rücknahme von Unterschriften auf einer eingereichten Vorschlagsliste beeinträchtigt deren Gültigkeit nicht;). Was der Listenführer mit der Liste vor der Einreichung macht ist allein Sache der Liste.

Ist die Streichung vom Wahlvorstand vorgenommen worden, wäre das ein Anfechtungsgrund, aber das müsste dann halt ersmal jemand machen - und würde dazu führen das der BR aufgelöst wird und dann Neuwahlen anstehen - aber das dauert.

I
Immie

11.05.2010 um 13:45 Uhr

@wurmwilli Wer macht macht denn so etwas?

W
wurmwilli

12.05.2010 um 00:21 Uhr

wir wissen es nicht es sagt ja keiner "ich war es"Vieleicht war es der alte BR aber diese Kollegin ist beliebt wer weiss

R
rainerw

12.05.2010 um 00:28 Uhr

Begradigt die Sache und zieht die Wahl durch.

Ob dann wohl jemand aus der Deckung kommt?

P
peters

12.05.2010 um 00:35 Uhr

Wie kommt es eigentlich, dass Original- Vorschlagslisten scheinbar überall in der Welt öffentlich herum hängen?

Anonymen Schmierfinken, die eine BR-Wahl mit einer Wahl zum Klassensprecher in der Grundschule verwechseln, ist doch damit Tür und Tor geöffnet.

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