Herausgabe von personenbezogenen Daten
Wir sind ein komplett neuer Betriebsrat ! Jeder Arbeitnehmer bekommt bei uns in der Firma ein Monatsjournal in dem seine Arbeitszeiten, Überstunden und Krankheitstage erfasst sind. Desweiteren haben wir für jeden Mitarbeiter eine Leistungsbeurteilung, die einmal im Jahr stattfindet, worauf eine Leistungsprämie zum Festlohn gezahlt wird. Meine Frage ist nun: Hat der Betriebsrat ein Anrecht auf diese Daten um eigene Listen zu führen?
Community-Antworten (3)
07.05.2010 um 18:00 Uhr
Hallo Ernesto.
erstmal Glückwunsch zur Wahl ;-)
Ja, habt ihr.
09.05.2010 um 03:42 Uhr
um eigene Listen zu führen? Manchmal glaube ich ich bin im falschen Film!!!! Datensparsamkeit sollte (muss) auch der BR beachten. Wo ist der datenschutzrechtliche Erlaubnistatbestand schon erfaßte Daten erneut zu speichern????
11.05.2010 um 23:33 Uhr
Ihr könnt verlangen das ihr Einsicht in die Bruttolohnliste bekommt, wenns wie bei uns läuft und der Personalsachbearbeiter kein Plan hat, händigt er euch die Kopie dieser Liste aus. Ansonsten dürft ihr euch nur notizen machen. Da sieht man dann welcher MA was für sonderzahlungen bekommt (leistungsentgeld, freiwillige zulagen, sonstige bezüge). Sonst habt ihr über §87 BtrVG MITBESTIMMUNGSRECHT.
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