Aufgrund der Diskussion mit DJ frage ich mich, ob es einem AN, der (Beispiel!) während seines Urlaub's zum wählen in den Betrieb geht, verboten ist, sich auch länger - vielleicht sogar über die ganze Stimmabgabezeit - im Wahllokal aufzuhalten.
Er kostet den Arbeitgeber nichts, er verlangt keine Bezahlung und er stört den Wahlablauf in keinster Weise.

Der DKK und auch Fitting regelt nur die betriebliche Öffentlichkeit während des Auszählens der Stimmen und dass die GEW als Wahlbeobachter anwesend sein darf und kann.
Wer kann mir das beantworten?