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Betriebsratschulung

M
mkkimi
Nov 2016 bearbeitet

hallo ich habe einige fragen zum thema br schulung

wie verhält sich sich das wenn ich von mo-fr auf br schulung bin? ich habe eine 27stunden woche

bekommt man da zuschläge? gilt an und abreise der schulung als arbeitszeit? wenn ich über meine 27stunden komme stehen mir dann überstunden zu?

wenn man bsp. weise auf montage ist bekommt an doch auch auslöse

danke für eure antworten

99508

Community-Antworten (8)

L
lolli

05.05.2010 um 10:28 Uhr

@Hallo mkkimi, die steht ein Freizeitánspruch zu, auf Seminaren ist die Verpflegung doch gewährleistet, warum willst Du noch Auslese? die Reisekosten müssen erstattet werden.

R
rkoch

05.05.2010 um 11:49 Uhr

@mkkimi

Zum Ausgleichsanspruch vgl .z.B. LAG Baden-Württemberg v. 29. 01. 2004 - 21 Sa 104/03

Was die Auslöse angeht hat lolli nicht recht! Wenn bei Euch eine für alle AN (!) verbindliche Auslöseregelung existiert steht Euch diese i.d.R. auch zu. Gilt sie nur z.B. einzelvertraglich für Monteure, steht sich Euch wahrscheinlich nicht zu, aber darüber kann man streiten.

Was zählt ist die Betriebsüblichkeit.

L
Lolly

05.05.2010 um 12:01 Uhr

die fahrkosten kann man geltend machen, aber eine zusätzliche verpflegungspauschale m.E. nicht, wenn diese bereits vom arbeitgeber mit der schulungsgebühr gezahlt wird und in der regel auch höher ausfällt, als wenn ich nach dem 6 - 12 - 24 euro prinzip abrechne. wir haben auch anspruch auf reisekostenerstattung, aber doppelt zahlt uns der chef kein geld.

die zeiten, in denen du über deine 27-stunden woche kommst, musst du in freizeit ausgeglichen bekommen und wenn das nicht möglich ist, dann eben ausgezahlt.

LG Lolly

R
rkoch

05.05.2010 um 13:30 Uhr

@Lolly

stimmt. Aber der Pauschalsatz der Hotels beinhaltet nicht nur die Verpflegung sondern auch den Mehraufwand für das Seminar. Im Zweifelsfalle sollte man sich vom Hotel den Verpflegungsaufwand rausrechnen lassen, wenn der unter den 24 EUR liegt kann man die Differenz immer noch verlangen.

Aber ehrlich gesagt: Wir haben das auch noch nie wirklich gegengerechnet, ist IMO den Aufwand nicht wert.

P
passatyp

05.05.2010 um 15:59 Uhr

Wie ermittelt man dann die Stunden, die man beim Arbeitgeber geltend macht? - reine Sitzungszeit, also 9-16 Uhr wären dann 7,0 "Arbeitsstunden"?; das Ganze x 4, wenn man von Montag bis Donnerstag auf Schulung ist PLUS Hin- und Rückfahrtzeit? Das ist mir nämlich auch noch nicht so klar. DANKE für eure Antworten!!!

D
DonJohnson

05.05.2010 um 16:35 Uhr

@all Also, was die Auslöse angeht: Wenn ich das richtig im Kopf habe, kann der AG sogar Geld verlangen. Irgendwo auf der WAF Seite habe ich das auch gelesen... Es geht hier um den Geldwerten Vorteil meine ich, da Vollverpflegung im Hotel ist. Aber wie gesagt, stöbert hier mal rum, meines Wissens existiert hierüber auch ein Urteil.

Nur zur Arbeitszeit! 1 Schulungstag = 1 Arbeitstag. Für Teilzeitler entstehen Stunden, die abgefeiert werden können (siehe hierzu § 37 BetrVG).

An- und Abreise werden wenn sie innerhalb der persönlichen Arbeitszeit eh bezahlt. Außerhalb müßte man sehen, was eventuell betrieblich bei den Reisezeiten geregelt ist...

K
Kölner

05.05.2010 um 17:00 Uhr

@DonJohnson Wow wow wow! Du hast recht - aber die mitlesenden AG sollten wir hier nicht auf dumme Ideen bringen.

D
DonJohnson

05.05.2010 um 17:45 Uhr

@Kölner Ja nun, aber wie soll man auf die Frage antworten, wenn man immer dran denken muß, ob die AG´s mitlesen... Leider gibt es die Funktion des nicht veröffentlichen hier nicht mehr - oder ich bin zu doof, was auch sein kann...

Soll ich meine Antwort löschen?

diese Frage ist durchaus ernst gemeint...

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