Erstellt am 04.05.2010 um 17:11 Uhr von MonaLisa
@JePilein,
§ 13 (2) 2., BetrVG sagt klipp und klar, was in so einem Fall zu tun ist und das heisst eben Neuwahlen!
Das dürfte Rechtsgrund genug sein und die Gewerkschaft hat tatsächlich mal wieder recht! :-)
Erstellt am 04.05.2010 um 17:13 Uhr von JePilein
Ouch.
Ja, viel eindeutiger gehts wirklich nimmer. Danke fuer den Hinweis!
Erstellt am 04.05.2010 um 17:16 Uhr von Petrus
JePi: Besser wäre gewesen, er hätte die Wahl nicht angenommen. Dann hättet ihr jetzt einen 3er BR + 1 Ersatz...
Erstellt am 04.05.2010 um 17:20 Uhr von DonJohnson
Mit ca. habe ich so mein Problem. Wieviele waren es genau? Immerhin wurde nciht gesagt, "mit über 50" oder "zwischen 51 und 100"...
Fragen über Fragen...
Vielleicht ist es also gut, das einer zurück getreten ist ;-)))
Erstellt am 04.05.2010 um 17:23 Uhr von MonaLisa
@Petrus,
stimmt, aber an sowas denkt in diesem Moment doch niemand....
@JePilein,
versucht auf jeden Fall bei der nun folgenden Wahl mehr Kandidaten auf die Liste zu bekommen, sonst passiert u. U. ganz schnell wieder dasselbe!
Erstellt am 04.05.2010 um 17:23 Uhr von JePilein
Im Zeitpunkt der Wahl 54, passt also ;) ...
Erstellt am 04.05.2010 um 17:25 Uhr von DonJohnson
*Im Zeitpunkt der Wahl 54, passt also ;) ...*
Das allerdings ist nciht wirklich entscheidend... ;-)
Erstellt am 04.05.2010 um 17:54 Uhr von JePilein
Im Zeitpunkt der Wahl 54; heute m. W. 53. Die Wahl selbst liegt ca. 1/2 Jahr zurueck. Ich erkenne da kein Problem.