Hallo,

in einem Unternehmen mit ca. 50 AN wurde ein Betriebsrat mit fuenf Mitgliedern gewaehlt; Ersatzmitglieder gibt es nicht (es gab nur fuenf Kandidaten). Ein Mitglied legt das Mandat nieder - welche Auswirkungen hat das? Kann der "Restbetriebsrat" mit vier Mitgliedern weitermachen oder muss er Neuwahlen ansetzen ... ? Ich sehe fuer die letzte Option eigentlich keinen Rechtsgrund, trotzdem soll dies so durch die Gewerkschaft kommuniziert worden sein.

Danke fuer Eure Antworten,

das JePilein