Folgen einer Mandatsniederlegung
Hallo,
in einem Unternehmen mit ca. 50 AN wurde ein Betriebsrat mit fuenf Mitgliedern gewaehlt; Ersatzmitglieder gibt es nicht (es gab nur fuenf Kandidaten). Ein Mitglied legt das Mandat nieder - welche Auswirkungen hat das? Kann der "Restbetriebsrat" mit vier Mitgliedern weitermachen oder muss er Neuwahlen ansetzen ... ? Ich sehe fuer die letzte Option eigentlich keinen Rechtsgrund, trotzdem soll dies so durch die Gewerkschaft kommuniziert worden sein.
Danke fuer Eure Antworten,
das JePilein
Community-Antworten (8)
04.05.2010 um 19:11 Uhr
@JePilein, § 13 (2) 2., BetrVG sagt klipp und klar, was in so einem Fall zu tun ist und das heisst eben Neuwahlen! Das dürfte Rechtsgrund genug sein und die Gewerkschaft hat tatsächlich mal wieder recht! :-)
04.05.2010 um 19:13 Uhr
Ouch.
Ja, viel eindeutiger gehts wirklich nimmer. Danke fuer den Hinweis!
04.05.2010 um 19:16 Uhr
JePi: Besser wäre gewesen, er hätte die Wahl nicht angenommen. Dann hättet ihr jetzt einen 3er BR + 1 Ersatz...
04.05.2010 um 19:20 Uhr
Mit ca. habe ich so mein Problem. Wieviele waren es genau? Immerhin wurde nciht gesagt, "mit über 50" oder "zwischen 51 und 100"...
Fragen über Fragen...
Vielleicht ist es also gut, das einer zurück getreten ist ;-)))
04.05.2010 um 19:23 Uhr
@Petrus, stimmt, aber an sowas denkt in diesem Moment doch niemand....
@JePilein,
versucht auf jeden Fall bei der nun folgenden Wahl mehr Kandidaten auf die Liste zu bekommen, sonst passiert u. U. ganz schnell wieder dasselbe!
04.05.2010 um 19:23 Uhr
Im Zeitpunkt der Wahl 54, passt also ;) ...
04.05.2010 um 19:25 Uhr
Im Zeitpunkt der Wahl 54, passt also ;) ...
Das allerdings ist nciht wirklich entscheidend... ;-)
04.05.2010 um 19:54 Uhr
Im Zeitpunkt der Wahl 54; heute m. W. 53. Die Wahl selbst liegt ca. 1/2 Jahr zurueck. Ich erkenne da kein Problem.
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