Wahltag-Arbeitszeit?
Mein Kollege möchte in seiner Freischicht bei der Wahl dabei sein, weil er kandidiert. Wie gesagt , eigentlich hat er frei. Ist das dann bezahlte Arbeitszeit für ihn ?
Community-Antworten (7)
02.05.2010 um 21:37 Uhr
@Paddy Nein, das ist keine bezahlte Arbeitszeit. Bezahlte Arbeitszeit istes nur für den Wahlvorstand und seinen evtl. Helfern. Genau so verhält es sich bei der öffentl. Stimmenauszählung.
02.05.2010 um 22:22 Uhr
rainer Nö, das ist falsch. Die öffentliche Stimmauszählung ist teil der Arbeitszeit, wenn es um einen Kandidaten geht, da es unmittelbar mit der Wahl zu tun hat ;-)))
02.05.2010 um 22:33 Uhr
DJ; http://www.eurocura.com/Daten/Arbeitsbefreiung.pdf
Seite 3 in etwa in der Mitte
02.05.2010 um 23:11 Uhr
DJ
die Teilnahme an der Stimmauszählung in der Freizeit ist vergleichbar mit:
Betriebsratssitzung während Urlaub - Keine bezahlte Freistellung Mitglieder des Betriebsrates haben einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Zeit, in der sie für den Betriebsrat arbeiten. Allerdings gilt das nicht uneingeschränkt. Das ArbG Bonn hat mit Urteil vom 06.11.2008, Az.: 3 Ca 1643/08 allzu großen Begehrlichkeiten der Mitglieder des Betriebsrates einen Riegel vorgeschoben. Ein Mitglied des Betriebsrates hatte während seines Erholungsurlaubs an mehreren Sitzungen des Betriebsrates teilgenommen. Für die dafür aufgewendeten 7 Stunden verlangte er bezahlte Freistellung von seinem Arbeitgeber nach § 37 Abs. 3 BetrVG. Im Ergebnis wollte er diese Zeiten nicht auf seinen Urlaub angerechnet wissen.
Da keine Pflicht. Findet aber unmittelbar an die Stimmauszählung die konstituierende BR-Sitzung statt, da alle gewählten anwesend sind und die Annahme erklären, wäre diese Zeit (Sitzung) dann zu vergüten gem. § 37
03.05.2010 um 02:49 Uhr
Ich danke euch (zwar) für die Antworten............bin aber irgendwie nicht schlauer.
Also "kein Bezahlter Tag" oedr wie oder was jetzt ?
03.05.2010 um 03:04 Uhr
@ Paddy Schlauer wohl schon, aber leider nicht zu Deiner Zufriedenheit. Folge mal dem Link denn ich in Antwort Drei gegeben habe. Auf seite 3 ist da ein Urteil dazu. Kopiere den Link und setze in in Dein Browser. Leider keine bezahlte Arbeitszeit.
03.05.2010 um 13:54 Uhr
Na gut..........Danke !!!!!!
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