W.A.F. LogoSeminare

Wahltag-Arbeitszeit?

P
Paddy
Nov 2016 bearbeitet

Mein Kollege möchte in seiner Freischicht bei der Wahl dabei sein, weil er kandidiert. Wie gesagt , eigentlich hat er frei. Ist das dann bezahlte Arbeitszeit für ihn ?

1.74107

Community-Antworten (7)

R
rainerw

02.05.2010 um 21:37 Uhr

@Paddy Nein, das ist keine bezahlte Arbeitszeit. Bezahlte Arbeitszeit istes nur für den Wahlvorstand und seinen evtl. Helfern. Genau so verhält es sich bei der öffentl. Stimmenauszählung.

D
DonJohnson

02.05.2010 um 22:22 Uhr

rainer Nö, das ist falsch. Die öffentliche Stimmauszählung ist teil der Arbeitszeit, wenn es um einen Kandidaten geht, da es unmittelbar mit der Wahl zu tun hat ;-)))

R
rainerw

02.05.2010 um 22:33 Uhr

E
Erwin

02.05.2010 um 23:11 Uhr

DJ

die Teilnahme an der Stimmauszählung in der Freizeit ist vergleichbar mit:

Betriebsratssitzung während Urlaub - Keine bezahlte Freistellung Mitglieder des Betriebsrates haben einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Zeit, in der sie für den Betriebsrat arbeiten. Allerdings gilt das nicht uneingeschränkt. Das ArbG Bonn hat mit Urteil vom 06.11.2008, Az.: 3 Ca 1643/08 allzu großen Begehrlichkeiten der Mitglieder des Betriebsrates einen Riegel vorgeschoben. Ein Mitglied des Betriebsrates hatte während seines Erholungsurlaubs an mehreren Sitzungen des Betriebsrates teilgenommen. Für die dafür aufgewendeten 7 Stunden verlangte er bezahlte Freistellung von seinem Arbeitgeber nach § 37 Abs. 3 BetrVG. Im Ergebnis wollte er diese Zeiten nicht auf seinen Urlaub angerechnet wissen.

Da keine Pflicht. Findet aber unmittelbar an die Stimmauszählung die konstituierende BR-Sitzung statt, da alle gewählten anwesend sind und die Annahme erklären, wäre diese Zeit (Sitzung) dann zu vergüten gem. § 37

P
Paddy

03.05.2010 um 02:49 Uhr

Ich danke euch (zwar) für die Antworten............bin aber irgendwie nicht schlauer.

Also "kein Bezahlter Tag" oedr wie oder was jetzt ?

R
rainerw

03.05.2010 um 03:04 Uhr

@ Paddy Schlauer wohl schon, aber leider nicht zu Deiner Zufriedenheit. Folge mal dem Link denn ich in Antwort Drei gegeben habe. Auf seite 3 ist da ein Urteil dazu. Kopiere den Link und setze in in Dein Browser. Leider keine bezahlte Arbeitszeit.

P
Paddy

03.05.2010 um 13:54 Uhr

Na gut..........Danke !!!!!!

Ihre Antwort