Also spannend finde ich ja, dass offensichtlich einige der Kollegen gekündigt werden sollen, weil sie die Sechswochenfrist überschreiten .... das kann der BR ja wohl nicht mitmachen! Und auch ansonsten sind krankheitsbedingte Kündigungen durch den BR sehr sorgfältig zu prüfen, da sie meistens nicht durchgehen.
@Erwin: das mit der Kostenrechnung stimmt nicht ganz.
Bei einem Streitwert von 150,00 EUR berechnen sich die Anwaltskosten wie folgt:
eine 1,0 Gebühr aus dem RVG beträgt 25,00 EUR. Nehmen wir mal an, es gibt keine Einigung in der Güteverhandlung, sondern ein stattgebendes Urteil im Kammertermin, so fallen folgende Gebühren an:
1,3 Verfahrensgebühr = 32,50 EUR
1,2 Terminsgebühr (egal, wieviele Termine) = 30,00 EUR
Postpauschale 20% der Gebühren bzw. maximal 20,00 EUR = 13,00 EUR
Zwischensumme: 75,50 EUR
19 % USt: 14,84 EUR
Gesamt: 89,84 EUR
Der AG-Anwalt ist in der 1. Instanz auch im Verlustfall nicht zu zahlen, da ja - wie Du richtig sagst - jeder seine Kosten selber trägt.
Da wir hier vom Einzelhandel reden, wird regelmäßig ein PKH-Anspruch bestehen, da ja im Einzelhandel die Gehälter eher mies sind (ich war selber vier Jahre lang im Einzelhandel und weiß das ;-) ). Selbst bei Ratenzahlung werden mehr als zwei Raten nötig sein, um das zu zahlen weswegen auch deswegen ein PKH-Anspruch nicht abzulehnen ist. Da in Deinem Beispiel der AG durch einen Anwalt vertreten ist, kommt es noch nicht mal mehr auf eine Erfolgsaussicht an (§ 11a AbGG).