gestörter Betriebsfrieden durch Betriebsrat
durch das intrigierende und egoistische Verhalten des Betriebsrates hat sich der Betriebsfrieden auf eine Stufe von minus 5 (bei Einschätzung der Arbeit des Betriebsrates von 1 bis 10, wobei 10 sehr gut wäre) degeneriert. Habe ich, AUSSER einer Klage beim Arbeitsgericht, als betroffener Arbeitnehmer noch andere Möglichkeiten, um diesen inakzeptablen Zustand zu ändern, oder bin ich der Willkür dieser "Vertrauen-missbrauchenden-Personen" weiterhin hiflos ausgeliefert??
Community-Antworten (3)
21.05.2021 um 16:38 Uhr
Du kannst Dich zur nächsten Wahl aufstellen lassen und alles besser machen. Ansonsten siehe § 23 Abs. 1 BetrVG.
21.05.2021 um 16:57 Uhr
Zunächst mal lese ich hier nur Gemaule und keinerlei Fakten. (Was natürlich nicht heißen soll, dass es die nicht gibt). Aber das liest sich erstmal wie die typische Aussage des klassischen "kritischen Mitarbeiters", der den Betriebsrat für eine Wunderlampe hält, an der man nur reiben muss, damit ein magischer Vorsitzender herrausschwebt und einem 3 Wünsche erfüllt. ...und jetzt sind Wut und Enttäuschung groß, weil das nicht funktioniert hat und diese furchtbaren "Vertrauen-missbrauchenden-Personen" auch noch die Frechheit besitzen einem zu erklären, dass man auf etwas nicht nur deshalb einen Anspruch hat, weil man es halt toll findet. Wenn Arbeitgeber & Betriebsrat normal miteinander reden hat das natürlich auch nichts mit der (gesetzlich geforderten) vertrauensvollen Zusammenarbeit zu tun, die gehen doch nur zusammen in ein Büro um gemeinsam über das Elend der armen Arbeitnehmer zu lachen!
So, Spaß beiseite. Wenn Du Betriebsräte (in einem Forum für Betriebsräte) um Rat fragst, solltest Du ein paar Fakten liefern WARUM Du denn so unzufrieden mit der Arbeit Eures Betriebsrats bist und nicht nur Geschwafel über Betriebsfrieden und eine frei Erfundene (und rein Subjektive) Skala von 1 - 10.
Ich will (und kann) ja nicht ausschließen, dass Euer Betriebsrat evtl. wirklich scheiße ist. Aber mit dieser Art der Anfrage erreichst Du nur, dass kein Betriebsrat der das ließt, Bock hat auch nur einen Satz als Antwort zu tippen.
21.05.2021 um 21:13 Uhr
@critiker Der § 23 Abs. 1 BetrVG. ist dir ja oben schon benannt worden. Es wird jedoch schwierig bis unmöglich wenn man etwas erreichen will nur weil man meint die Andere Seite macht was nicht richtig. Kann man dies nicht beweisen anhand von Fakten wird ein Richter die Klage nicht mal zu lassen. Oftmals erscheint es MA oder Vorgesetzten so das ein BR bestimmte Dinge nur verkomplizieren, weil sie vorher anders gelaufen sind. Ein BR hat sich aber nach Gesetzen und Verordnungen zu richten und dementsprechend zu handeln. Und nur wenn er dies nicht macht, dann kommt der 23iger ins Spiel. Bei Anschuldigungen ist es daher immer Ratsam wenn man jeweils danach Google bemüht ob ein Mitbestimmungsrecht eines Betriebsrates besteht.
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