Erstellt am 28.04.2010 um 15:33 Uhr von erwin
Hallo,
NUR wenn ein BRM verhindert ist und sie im Rahmen der Verhindeurng temporär nachrücken. Nachlesen im § 25 BetrVG.
PS: Es ist überhaupt angeraten sich einmal, ggf. am Wochenende in das BetrVG einzulesen. Denn unters Kopfkissen legen und eine Nacht darauf schlafen hilft nicht ;-)
Erstellt am 28.04.2010 um 15:36 Uhr von DonJohnson
erwin
*PS: Es ist überhaupt angeraten sich einmal, ggf. am Wochenende in das BetrVG einzulesen. Denn unters Kopfkissen legen und eine Nacht darauf schlafen hilft nicht ;-)*
sich einmal, ggf. am Wochenende einlesen aber wohl auch nciht ;-)))