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Konstituierende Sitzung

T
Torsten
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen/innen, kann ich auf der Konstituierenden Sitzung meine eigene Liste für den Vorsitz einreichen? Wir sind ein BR von 15 Mitgliedern und durch eine Listenwahl, wird es wohl wieder so laufen, dass es wieder die gleichen Treffen wird, die den Vorsitz und eine Freistellung haben.

Gewusst wie :-)

Liebe Grüße Torsten

1.10207

Community-Antworten (7)

B
Biggy

26.04.2010 um 22:56 Uhr

Torsten wem willst du die denn einreíchen. Du kannst dich selbst vorschlagen oder vorschlagen lassen, gewählt wird von den anderen Betriesbratsmitgliedern. Wenn sie denken, dass du der richtige bist werden sie dich wählen,wenn nicht jemand anderen.

T
Torsten

26.04.2010 um 23:01 Uhr

Hallo Biggi, kennst Du Dich mit einer Listenwahl aus, soll heißen weißt Du wie die Auszählung funktioniert?

Liebe Grüße Torsten

P
peters

27.04.2010 um 00:48 Uhr

Ich mach mal einen Vorschlag: ihr macht denjenigen zum Vorsitzenden, der weiß, wie man einen Vorsitzenden wählt.

S
sueton

27.04.2010 um 04:24 Uhr

@peters Wird der leicht zu finden sein?:-)) @Torsten Schmeiß' endlich Deine Liste weg!Vorsitzender und Stelli werden im Gremium gewählt. Einer schlägt den Torsten vor und wenn jetzt mindestens 8 nicken (DU darfst auch für Dich nicken),dann bist Du's.

R
rkoch

27.04.2010 um 10:38 Uhr

@Torsten

oder falls Du immer noch nicht verstehst (siehe Deine Antwort 2):

Nach der Wahl werden die Listen ausgezählt und nach den Mehrheitsverhältnissen kommen x Personen in den BR (beachte: Personen nicht Listen).

Ab hier sind die Listen rechtlich nur noch (!) für die Nachrückerfolge interessant.

Im BR sitzen 15 Personen, und die machen unter sich aus, wer welches Amt bekommt. Wenn die Listen politischer Natur sind (z.B. GEW und Nicht-GEW), wird natürlich das Mehrheitsverhältnis der Listen am Ende eine Rolle spielen, aber niemand sagt das a) der an erster Stelle der stärksten Liste Vorsitzender werden muss, noch b) das überhaupt die Listen berücksichtigung finden müssen. Man kann auch ein BRM zum Vorsitzenden wählen, welcher aus einer Liste mit nur einem gewählten Listenplatz kommt, oder den auf dem letzten Listenplatz einer x-beliebigen Liste, z.B. weil er die beste Eignung hat, weil er neutral ist, weil ihn jeder im BR so gerne mag, etc.

Nachtrag: (#$%# sieben Antwortlimit!) Zu Tamirasuns Antwort @Torsten: Damit kein Missverständnis aufkommt: Die zur BR-Wahl eingereichten Listen sind damit auch nicht gemeint! Es werden zu den Freistellungen, Ausschüssen, etc. NEUE Listen zur Wahl eingereicht, können natürlich auch die gleichen sein, außer das nur die tatsächlich gewählten BRM drauf stehen können, Ersatzmitglieder nicht! Es spricht auch nichts dagegen, diese Listen aus allen BRM quer durch die BR-Wahl-Listen zusammenzustellen.

T
Tamirasun

27.04.2010 um 12:28 Uhr

Da wir gerade einen ähnlichen Verlauf haben und uns mit dem Thema der Wahlen in der konst. Sitzung auseinandersetzen, kann ich nur sagen:

Vorsitz und Stellvertretung = Mehrheitswahl

Sollte bei der/ den Freistellung/en( wir gehen mal von 3 verfügbaren Freistellungen, sowie einem BR der aus 2 Listen gewählt wurde aus), sollten also dort beide Listen einen Vorschlag einreichen, befinden wir uns wieder in der Verhältniswahl und den Höchstzahlen nach d´hunt.

Gleiche Möglichkeit beim Betriebsausschuss, KBR, u.a.

Was ich im Zusammenhang mit der Verhältniswahl für diese Ämter interessant fand ( gerade für die zu vergebenen Freistellungen), dass die eingereichte LIste an Vorschlägen für das Amt auch als Nachrückerliste gelten. Wie beim normalen BR-Amt.

Wie auch immer, das wollte ich nur mal eben so los werden..lächel

Jetzt warte ich mal auf heute mittag und auf genau diese Wahlen....

H
hundkatzemaus

27.04.2010 um 12:30 Uhr

Aber auch bei den Freistellungen kann der BR etwas anderes vereinbaren. lächel

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