Erstellt am 26.04.2010 um 11:42 Uhr von Tanzbär
Was ist denn das für eine Einstellung?
Ich darf und alle anderen nicht?
Alle oder keiner!
Erstellt am 26.04.2010 um 11:45 Uhr von wahlvst
Tulpe
Entweder der BR gibt allen Listen die Möglichkeit oder auch er darf für seine Liste dort auch nicht werben. Dürfte also nur NEUTRALE Werbung zum Thema Wahl machen.
Denn die Liste bzw. die Werbung/ Kandidatur dafür ist KEINE BR-Arbeit/ Aufgabe. Denn hier ist die BR_Liste auch nur EINE von EINIGEN.
Also, gleiches Recht für alle.
Die BRM des amtierenden BR dürfen sich hier nicht einseitig Vorteile verschaffen, könnte sonst ein Anfechtungsgrund sein. Denn auch sie sind NUR ganz NORMALE Kandidaten.
Wahlwerbung für eine Liste IST KEINE BR ARBEIT, dieses auch wegen der ggf. in Anspruch genommenen Zeit, also Freistellung von der bzw erbringen der arbeitsvertraglichen Pflichten
Erstellt am 26.04.2010 um 11:47 Uhr von waschbär
@Tulpe,
mach dir nichts aus tanzbärs antwort, er hat einen spliter im Tanzbein.
Also ihr solltet schon den Mitbewerbern das gleiche Recht zu kommen lassen, welches ihr auch wollt.
Ansonsten könnte es durch aus Wahlverhinderung sein.
Warum macht ihr nicht eine BV und stellt beide Listen gegen über?
Tulpe, grade wegen deiner missverständlichen schreibweise.
Niemals jemanndem das Recht verwehgren,welches man für sich einfordert.
Erstellt am 26.04.2010 um 11:56 Uhr von hundkatzemaus
Tulpe
dieses Verhalten könnte euch bei der Wahl das Genick brechen , wenn die andere Liste dies geschickt nutzt. So ein agieren wäre ein Armutszeugnis. nur ihr könnt beurteilen ob ihr dies nötig habt. Zeigt euch selbstbewußt und großzügig:-))
Erstellt am 26.04.2010 um 12:12 Uhr von Tanzbär
Mein Splitter im Bein gehört aber wenigstens mir. Da geb ich keinem was ab ...