W.A.F. LogoSeminare

Wahl des Betriebsratsvorsitzenden

B
baluchen
Nov 2016 bearbeitet

hallo zusammen,

muss der betriebsratsvorsitzende gleich bei der ersten sitzung gewählt werden? eigentlich möchten wir VORHER gerne wissen, zu was für bedingungen er nachher arbeiten muss. d.h., ob es eine freistellung gibt oder nicht, und wie diese dann nachher aussehen soll (ganztags oder halbtags) und was er nachher verdienen wird. wir sind 300 mitarbeiter im betrieb.

2.195015

Community-Antworten (15)

N
nicoline

24.04.2010 um 20:38 Uhr

baluchen, muss der betriebsratsvorsitzende gleich bei der ersten sitzung gewählt werden? ja, der BRV und dessen Stellvertreter werden in der konstituierenden Sitzung gewählt, erst damit ist der BR formal konstituiert und geschäftsfähig.

ob es eine freistellung gibt oder nicht § 38 Freistellungen (1) Von ihrer beruflichen Tätigkeit sind mindestens freizustellen in Betrieben mit in der Regel

200 bis 500 Arbeitnehmern ein Betriebsratsmitglied

wie diese dann nachher aussehen soll (ganztags oder halbtags) das könnt Ihr erst nach der Wahl des BRV entscheiden. Die Wahl der Freistellungen, auch, ob halbe oder ganze Freistellung, muss nicht zwingend in der konstituierenden Sitzung stattfinden, das geht auch später.

was er nachher verdienen wird. Er wird das weiterverdienen, was er vorher verdient hat, bzw. verdienen würde, wenn er nicht freigestelltes BRM geworden wäre. Das Betriebsratsamt bringt keinen zusätzlichen Verdienst! Das einzige, was sich ändern würde, ist, für die Zeit der Freistellung, die Steuerfreiheit bestimmter Zuschläge

S
sueton

24.04.2010 um 21:18 Uhr

Hallo baluchen! Unsere nicoline ist mal wieder korrekt bis zum Ende.Dazu also nichts."Wir möchten gerne vorher gerne wissen...";wenn es dem BRV nicht gefällt,tritt er dann zurück??? Ihr habt Euch-jedenfalls ist das meine Auffassung von BR-Arbeit- wählen lassen,um die Interessen Eurer Kollegen zu vertreten.Reichtümer und Privilegien sollte man nicht erwarten!

B
baluchen

24.04.2010 um 21:29 Uhr

nein, natürlich nicht. es geht nur darum, dass gesichert ist, dass ihm durch die neue tätigkeit keine finanziellen und auch sonst keine nachteile entstehen. der bisherige brv war ganztägig freigestellt. das entscheidet doch dann nachher die geschäftsleitung oder? danke für eure schnellen antworten...ihr seid super!!!!

N
nicoline

24.04.2010 um 22:06 Uhr

baluchen, dass ihm durch die neue tätigkeit keine finanziellen

§ 37 BetrVG Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis 2) Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. => was bei freigestellten BRM keine Frage ist!

*der bisherige brv war ganztägig freigestellt. das entscheidet doch dann nachher die geschäftsleitung oder? *

Nein, entscheiden wird das der BR! Dieser hat die Freistellung zwar mit dem AG zu beraten, aber:

BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde)

Wedde, § 38 BetrVG, 1. Beschlussfassung des Betriebsrats Rn34

Trotz der Beratungspflicht mit dem AG liegt die Entscheidungskompetenz über die Freizustellenden allein beim BR (Fitting, Rn. 45; GK-Weber, Rn. 34 m. w. N.), ggf. aber auch bei der ESt. (vgl. Rn. 45 ff.). Bei seiner Beschlussfassung sind die betrieblichen Notwendigkeiten zu berücksichtigen und die Einwände des AG zu prüfen, wobei allerdings bei gegensätzlicher Interessenlage grundsätzlich die Belange des BR Vorrang haben.

Der AG kann die Einigungsstelle anrufen, wenn er Einwände gegen die Freistellung hat und diese, aus seiner Sicht, nicht berücksichtigt wurden!

S
sueton

24.04.2010 um 22:24 Uhr

@nicoline!So spät und nur Paragraphen...:-)))? baluchen,nichts für ungut!Ansonsten hat nicoline nur eins vergessen:quod erat demonstrandum!

N
nicoline

24.04.2010 um 22:35 Uhr

sueton, die §§§ würden da nicht stehen, wenn ich nicht den Eindruck hätte, dass baluchen sie noch nicht kennt und ich hoffe: semper aliquid haeret ;-))

S
sueton

24.04.2010 um 22:53 Uhr

Gehst Du zum Weibe,dann vergiss... dein Latein nicht!DJ scheint nicht online zu sein;meine Chance,natürlich "aliquid"!:-)))

D
DonJohnson

25.04.2010 um 10:50 Uhr

nicoline Heißt es nicht "semper aliquid heret"?

sueton Was hat denn das nun mit mir zu tun, und welche Chance meinst du?

H
hundkatzemaus

25.04.2010 um 11:20 Uhr

Don Johnson meine Tastatur ist völlig verschleimt , deine auch;-)

R
rainerw

25.04.2010 um 11:35 Uhr

hundkatzemaus dann sollte dies der Zeitpunkt sein sich zu überlegen wie man im fortgeschrittenem Alter den pupertätserscheinungen entrinnen kann.

H
hundkatzemaus

25.04.2010 um 11:39 Uhr

rainerw erstens ist das nicht mein geschmack und zweitens hast du mich da offensichtlich falsch verstehen wollen.

R
rainerw

25.04.2010 um 11:59 Uhr

Ich denke mal schon das ich Dich richtig verstanden habe. Aber Doppel- oder Mehrdeutigkeit lassen nun mal viel Platz für eigene interpretertionen oder aber können ein Hinweis sein das ein Anderer sein tun und Handeln überdenken sollte, soweit man nicht erkennt das es unter dem Faktor Spass laufen soll.

D
DonJohnson

25.04.2010 um 16:31 Uhr

@all Ich raffe mal wieder nichts :-((((((

H
hundkatzemaus

25.04.2010 um 18:41 Uhr

rainerw google mal dieses Zeichen " ;-) "

R
rainerw

25.04.2010 um 18:55 Uhr

Was war meine Ausage doch gleich.....pupertäres Verhalte? Upps, war dem wohl um Jahre vorausgeeilt Sorry.

Ihre Antwort