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Wahl zum Betriebsratsvorsitzenden

B
baluchen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bei uns wurde jetzt der neue betriebsrat bestehend aus neun mitgliedern gewählt. Der alte betriebsratsvorsitzende geht in rente und somit muss ein neuer gewählt werden. darf der alte betriebsratsvorsitzende die erste versammlung der neuen betriebsratsmitglieder noch leiten? ich meine, er ist ja schliesslich nicht mehr im betriebsrat. er arbeitet dahingehend, dass er seinen nachfolger schon auserkohren hat und die neuen betriebsratsmitglieder schon so beeinflusst, dass dieser auch gewählt wird.

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Community-Antworten (7)

F
Forentroll

23.04.2010 um 14:38 Uhr

Also die erste konstituierende Sitzung leitet der Wahlausschussvorsitzende und kein anderer bis der neue BR-Vorsitzende gewählt wurde.

V
Vannelle

23.04.2010 um 14:39 Uhr

Die konstituierende Sitzung leitet der Wahlvorstand bis der Wahlleiter für die Vorsitzenden und Stellvertreter Wahl feststeht danach verlässt der Wahlvorstand die Sitzung. Der neugewählte Vorsitzdende leitet dann die Sitzung. So habe ich das zumindestens gelernt.

P
peters

23.04.2010 um 14:45 Uhr

Man beachte "er ist ja schließlich nicht mehr im Betriebsrat".

Demnach darf er die Sitzung nicht nur nicht leiten sondern er darf sogar nicht mehr daran teilnehmen.

B
baluchen

23.04.2010 um 19:41 Uhr

zunächst mal danke für eure schnellen antworten. nun hat es sich herausgestellt, dass der alte betriebsratsvorsitzende einen vertrag bekommt, der es ihm erlaubt "von zuhause aus" als berater zu arbeiten für die nächsten 4 jahre. die können doch dem neuen betriebsratsvorsitzenden keiner "berater" vor die nase setzen oder?!?

N
nicoline

23.04.2010 um 19:49 Uhr

baluchen, dass der alte betriebsratsvorsitzende einen vertrag bekommt, der es ihm erlaubt "von zuhause aus" als berater zu arbeiten für die nächsten 4 jahre. Von wem hat er einen Vertrag bekommen?

die können doch Wer ist die?

dem neuen betriebsratsvorsitzenden keiner "berater" vor die nase setzen oder?!? Ein Berater wird eigentlich immer nur auf Anforderung tätig, aber, was bei Euch abläuft, ist, um es mal ganz vorsichtig auszudrücken, ziemlich ungewöhnlich!

B
baluchen

24.04.2010 um 20:02 Uhr

ja das kannst du aber laut sagen. von der geschäftsleitung bekommt der den vertrag.

N
nicoline

24.04.2010 um 20:49 Uhr

baluchen, er bekommt also von der Geschäftsleitung einen Vertrag über eine Beratertätigkeit für den Betriebsrat(svorsitzenden)?????? Die GL kann nicht festlegen, wer Berater des Betriebsrat(svorsitzenden) ist, auch nicht durch einen Vertrag. Aber, wenn der neue Betriebsrat(svorsvorsitzende) sich das gefallen lässt, mag auch das gehen => Sachen gibt's, die gibt's gar nicht! ;-(( Scheint ja ein außerordentlich gutes Verhältnis zwischen BRV und GL gewesen zu sein!

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