Hallo zusammen,

in unserem Betrieb werden hin und wieder Leiharbeitskräfte eingesetzt, die dann mit unter auch von uns übernommen werden.

Wenn jetzt ein Kollege in der Probezeit gekündigt werden soll, zählt dann seine Zeit als Leiharbeitnehmer in unserem Betrieb bereits mit.

Konkreter Fall:

seid dem 18.11.09 durchgehend bis zum 28.2.10 als Leiharbeitnehmer beschäftigt.
Ab dem 1.3.10 von uns Übernommen, soll zum 18.5.10 in der Porbezeit ordentlich und fristgerecht gekündigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

koffermund