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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Erst als Leiharbeitnehmer dann übernommen mit Probezeit?

K
koffermund
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

in unserem Betrieb werden hin und wieder Leiharbeitskräfte eingesetzt, die dann mit unter auch von uns übernommen werden.

Wenn jetzt ein Kollege in der Probezeit gekündigt werden soll, zählt dann seine Zeit als Leiharbeitnehmer in unserem Betrieb bereits mit.

Konkreter Fall:

seid dem 18.11.09 durchgehend bis zum 28.2.10 als Leiharbeitnehmer beschäftigt. Ab dem 1.3.10 von uns Übernommen, soll zum 18.5.10 in der Porbezeit ordentlich und fristgerecht gekündigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

koffermund

95501

Community-Antworten (1)

P
paula

22.04.2010 um 18:40 Uhr

wofür soll es denn mitzählen? KSchG? Kündigungsfrist? Dienstjubiläum? Veröffentlichung im Jahrbuch?

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