Rechte einer Schriftführerin
Wir sind ein ganz neuer BR, und habe eine Schriftführererin, kein Betriebsratsmitglied. Hat sie Anspruch auf Freistellung für Betriebsratfortbildungen? LG happymell
Community-Antworten (3)
08.05.2021 um 10:19 Uhr
Für AssistenenInnen des BR gibt es Seminare. Allerdings haben sie keinen Anspruch aus dem BetrVG. Der Arbeitgeber muss also gute Laune haben. Vielleicht besucht ihr selber erst mal Seminare (§ 37 Abs. 6 BetrVG).
Ansonsten als 1. Hilfe: www.bzo-wissen.de (dort zu § 34 BetrVG)
08.05.2021 um 11:15 Uhr
Vielen Dank für die Antwort. LG
10.05.2021 um 10:44 Uhr
Für Assistentinnen und Assistenten, die nicht Mitglied des Betriebsrats sind, erfolgt die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 40 BetrVG.F
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