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Rechte einer Schriftführerin

H
Happymell
Mai 2021 bearbeitet

Wir sind ein ganz neuer BR, und habe eine Schriftführererin, kein Betriebsratsmitglied. Hat sie Anspruch auf Freistellung für Betriebsratfortbildungen? LG happymell

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Community-Antworten (3)

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krambambuli

08.05.2021 um 10:19 Uhr

Für AssistenenInnen des BR gibt es Seminare. Allerdings haben sie keinen Anspruch aus dem BetrVG. Der Arbeitgeber muss also gute Laune haben. Vielleicht besucht ihr selber erst mal Seminare (§ 37 Abs. 6 BetrVG).

Ansonsten als 1. Hilfe: www.bzo-wissen.de (dort zu § 34 BetrVG)

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Happymell

08.05.2021 um 11:15 Uhr

Vielen Dank für die Antwort. LG

K
Kjarrigan

10.05.2021 um 10:44 Uhr

Für Assistentinnen und Assistenten, die nicht Mitglied des Betriebsrats sind, erfolgt die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 40 BetrVG.F

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