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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Minderheitengeschlecht

S
spheric
Nov 2016 bearbeitet

Hallo allesamt

Wir werden wählen. Unsere Vorrausetzungen: wir sind insgesamt 81 Mitarbeiter und davon nur 12 Frauen (nicht anders realisierbar). Auf unseren 4 eingereichten Listen befindet sich eine Bewerberin an dritter Stelle. Auch wenn diese Liste gut gewählt wird, ist es unwahrscheinlich, dass sie, an dritter Stelle stehend, aufgrund anderer Listenspitzenplätze eine Chance per Wahl hat, in den Betriebsrat zu kommen. Laut § 15 BetrVG (Mindestverhältnis = 14 weibl. MA) würde demnach keine autom. Minderheitenvertretung im Betriebsrat vorhanden sein. Gibts dagegen eine Argumentation/Interpretation? Es wär schade für unsere Mädels.

Danke

1.39202

Community-Antworten (2)

T
Tanzbär

22.04.2010 um 15:45 Uhr

Was soll es da geben? Minderheitenberücksichtigung ist nicht und wenn einer nicht gewählt wird, was soll man da dagegen sagen? "Es reicht nicht, aber weil du so nett bist biste mit dabei?" Nicht wirklich ...

H
hftleipzig

22.04.2010 um 16:26 Uhr

Genauso. Die einzige Chance für die nächste Wahl (wenn sich am Geschlechterverhältnis nichts ändert) wäre, wenn die "Mädels" eine eigene Liste aufstellen.

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