Hallo allesamt

Wir werden wählen. Unsere Vorrausetzungen: wir sind insgesamt 81 Mitarbeiter und davon nur 12 Frauen (nicht anders realisierbar). Auf unseren 4 eingereichten Listen befindet sich eine Bewerberin an dritter Stelle. Auch wenn diese Liste gut gewählt wird, ist es unwahrscheinlich, dass sie, an dritter Stelle stehend, aufgrund anderer Listenspitzenplätze eine Chance per Wahl hat, in den Betriebsrat zu kommen. Laut § 15 BetrVG (Mindestverhältnis = 14 weibl. MA) würde demnach keine autom. Minderheitenvertretung im Betriebsrat vorhanden sein.
Gibts dagegen eine Argumentation/Interpretation? Es wär schade für unsere Mädels.

Danke