Erstellt am 22.04.2010 um 10:38 Uhr von ridgeback
Eine GO ist nicht zwingend und in den meisten Fällen auch überflüssig.
Erstellt am 22.04.2010 um 10:51 Uhr von Vannelle
Stimmt zwingend ist sie nicht wird aber auch von den Seminarleitern der W.A.F. empfohlen z.N. Kühne aus Garmisch-partenkirchen. Anbei mal der Link von seiner Seite, da kann man sich eine neutrale GO runterladen und auf die eigenen Bedürfnisse formulieren. Machte bei uns im BR die Arbeit leichter.
http://www.rkuk.de/information/fuer-betriebsraete/materialien/muster/geschaeftsordnung.doc/view?searchterm=Geschäftsordnung
Erstellt am 22.04.2010 um 11:00 Uhr von ridgeback
Vanelle,
was steht da, was nicht durch das BertVG geregelt ist?
Ausserdem, folgender Passus:
**§ 15 Auftreten gegenüber der Geschäftsleitung
Gespräche werden zwischen dem Betriebsrat und der Geschäftsleitung grundsätzlich nur durch den Vorsitzenden bzw. im Falle der Verhinderung durch den Stellvertreter (und weitere Vertretungen) im Beisein eines weiteren Betriebsratsmitgliedes geführt.**
nimmt allen anderen BRM das Recht an den Gesprächen teilzunehmen. Hier würde ich auf die Barrikaden gehen.
Mein Fazit: Quatsch Hoch 3
Erstellt am 22.04.2010 um 11:56 Uhr von Bubie
wir haben das so angepasst, dass unsere GL nur mit allen BRM zu reden hat, also finde ich die geschäftsordnung in manchen fällen schon sinnvoll.
soll jeder BR für sich selbst entscheiden, müssen tut man nicht.
mfg
bubie
Erstellt am 22.04.2010 um 13:20 Uhr von ganther
@Bubie
und dann? Auch das würde ich mir als BRM nicht gefallen lassen. nach dem Gesetz kann ich als BRM meine eigene BR-Arbeit machen.
Erstellt am 22.04.2010 um 13:52 Uhr von Tanzbär
Geschaftsordnung mag bei großen Betriebsratsgremien vielleicht eine Daseinsberechtigung haben. Bei 5 Leuten ist sie mehr als flüssig: überflüssig.
Da kann man sich sooo schön mit sich selbst beschäftigen und am Ende hat man an dieses und an jenes nicht gedacht und was denn nun wie weiter?
Man legt sich selbst Fesseln an, wie ganther schon sagte.