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Wahlregeln konstituierende Sitzung

J
JoPeLo
Nov 2016 bearbeitet

Gibt es Wahlregeln für die konstituierende Sitzung? Genügt eine einfache oder muss der Kandidat immer die absolute Mehrheit haben, um gewählt zu werden? Bei 13 BR-Mitgliedern, Wahl zum Vors.: 3 Kandidaten >> 1x6, 1x4 und 1x3 Stimmen. Ist dann eine Stichwahl notwendig oder wird solange gewählt, bis einer 7 Stimmen hat? Zweites Beispiel: 1x6, 1x4 und 1x1 Stimme bei 2 Enthaltungen. Ist dann der Kandidat mit 6 Stimmen gewählt? Weiß jemand noch eine Quelle, wo das rechtlich erklärt/abgesichert ist, ev. Grundsatzurteile? Dank im Voraus

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Community-Antworten (1)

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Werner

21.04.2010 um 16:06 Uhr

Moin schau mal in diverse Kommentare (Fitting; Däubler) zum § 26 BetrVG Der Betriebsrat ist da frei in seiner Entscheidung. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende sind in getrennten Wahlgängen zu wählen. Gewählt ist jeweils, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Eine absolute Mehrheit für einen Kandidaten ist nicht gefordert. Die einfache Mehrheit genügt, wenn nichts anderes beschlossen worden ist. Der Betriebsrat ist frei, bestimmte Mindestquoten zu beschließen, z.B. die „absolute Mehrheit“ also die Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder.

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