Erstellt am 21.04.2010 um 12:24 Uhr von sueton
Mahlzeit lalilu!
Nur die Einladung muß innerhalb der Woche liegen,nicht der Termin.Er sollte natürlich so gewählt sein,daß die Amtszeit des alten BR noch nicht abgelaufen ist,um BRlose Zeiten zu vermeiden.
Erstellt am 21.04.2010 um 12:26 Uhr von rkoch
Solange sie so rechtzeitig kommt, das dadurch keine Zeit ohne handlungsfähigen Betriebsrat entsteht ist das vollkommen in Ordnung.
Falls nicht ist der Termin unglücklich gewählt, aber eine Vorschrift, wann diese Sitzung stattfinden muss gibt es nicht. Zwar wird in den Kommentierungen betont, das der Wahlvorstand die konstituierende Sitzung so rechtzeitig einberufen muss, das keine betriebsratslose Zeit entsteht, eine Konsequenz aus einem Verstoß gegen diesen Grundsatz gibt es jedoch nicht. Es wird die Möglichkeit eines Selbstzusammentretungsrechts des neuen BR angenommen, aber nicht durch Rechtsprechung untermauert. Faktisch geht die Gesetzgebung davon aus, das der Wahlvorstand seinen Job schon ordentlich machen wird.