Erstellt am 23.04.2010 um 13:05 Uhr von sueton
Mahlzeit madita!
Selbst im "Mindestarbeitsbedingungengesetz" des Ministeriums für Arbeit und Soziales habe ich nichts gefunden.Ich denke aber,das diese Angelegenheit zivilrechtlich einzuordnen ist ( Schutz des pers.Eigentums z.B. ) . Hat von Euch keiner "Vitamin B" - Beziehungen - zu einem Rechtsverdreher?Tut mir leid,daß ich nicht weiterhelfen konnte.
Erstellt am 23.04.2010 um 13:11 Uhr von peters
Wo holt man sich denn einen Schlüssel?
Muss dann ständig ein Mitarbeiter an einer Schlüsselausgabe sitzen ?
Dann sind die aufzuwendenen Personalkosten auf Dauer sicher höher als ein paar zusätzliche Schlösser oder Spinde. Und auch die paar Minuten Arbeitszeit für alle, die sich täglich Schlüssel holen und wieder abgeben müssen, läppern sich zusammen.