Hallo,

In unserem Betrieb (Einzelhandel , Baumarkt), gibt es für die Mitarbeuter und den Betriebstat, keine möglichkeit die Jacken, bzw. eine Tasche/Rucksack einzuschliesen, lediglich ein kleines abschließbares Fach steht fast jedem zur Verfügung. Nun ist is in einem anderen Baumarkt unserer Kette vorgekommen, dass man einem Mitarbeiter Ware in seiner Jacke deponiert hatte, um ihn kündigen zu können (ist übrigens ein BR (Täter war der stellv. Marktleiter)).

Nun meine Frage: Gibt es ein Gesetz, o. ä., welches dem Arbeitgeber vorschreibt, dem Mitarbeiter einen Spint von ausreichender Größe bereitzustelen???

Wäre super, wenn jemand eine Antwort parat hat.

Gruß Karsten