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Mitarbeiterschutz (abschließbarer Spint)

T
troete
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

In unserem Betrieb (Einzelhandel , Baumarkt), gibt es für die Mitarbeuter und den Betriebstat, keine möglichkeit die Jacken, bzw. eine Tasche/Rucksack einzuschliesen, lediglich ein kleines abschließbares Fach steht fast jedem zur Verfügung. Nun ist is in einem anderen Baumarkt unserer Kette vorgekommen, dass man einem Mitarbeiter Ware in seiner Jacke deponiert hatte, um ihn kündigen zu können (ist übrigens ein BR (Täter war der stellv. Marktleiter)).

Nun meine Frage: Gibt es ein Gesetz, o. ä., welches dem Arbeitgeber vorschreibt, dem Mitarbeiter einen Spint von ausreichender Größe bereitzustelen???

Wäre super, wenn jemand eine Antwort parat hat.

Gruß Karsten

6.64803

Community-Antworten (3)

HG
Harry Grischna

02.11.2006 um 20:40 Uhr

Es kommt viellicht darauf an ... ;-) Müsst ihr bei der Arbeit eine bestimmte vorgeschriebene Kleidung tragen? Dann dürfte die Arbeitsstättenrichtlinie ASR 34 gelten. Die in in den ASR genannten §§ beziehen sich auf das alte Arbeitsschutzrecht. Die ASR gelten aber auch nach der Arbeitsstättenverordnung 2004 weiter bis 2010 oder bis sie durch neue ersetzt wurden.

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: ASR 34/1-5 Umkleideräume

  1. Bereitstellung von Umkleideräumen

Umkleideräume sind zur Verfügung zu stellen, wenn bei der Tätigkeit besondere Arbeitskleidung getragen werden muß und die weiteren Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 ArbStättV im Einzelfall vorliegen.

...

  1. Ausstattung von Umkleideräumen

5.1 Für die Aufbewahrung der Kleidung sind zu verwenden:

* abschließbare Schränke
* Kleideraufzüge oder
* Haken- oder Bügelgestelle ohne oder mit Abgabetisch (Abgabegarderobe, d.h. bewachte Aufbewahrung). 
H
harald

03.11.2006 um 21:13 Uhr

wenn spinde angeschafft werden darauf achten das die gl keinen generalschlüssel hat

T
troete

03.11.2006 um 21:59 Uhr

Danke für die promte Hilfe!

@ harald, darauf kannste gift nehmen....

Danke

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