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Durchführung der BR Wahl - Listenkrieg - Wichtigkeit korrekter Listen

O
olala
Nov 2016 bearbeitet

Kann ein Mitglied des Wahlvorstandes die Wählerliste selber erstellen oder muß die unbedingt in Form einer Lohn - und Gehalts - liste vom Arbeitgeber angefordert werden?

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Community-Antworten (5)

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Dielöwin

20.04.2010 um 13:34 Uhr

Hallo olala

Lohn- und Gehaltsliste ? In einer Wählerliste darf definitiv soetwas nicht drinstehen!!!Da die Wählerliste ja für die MA einsehbar sein muß (durch Auslegen im WV - Büro oder etc.) Fordert bei der GL einfach die aktuelle MA Liste an

S
sueton

20.04.2010 um 13:37 Uhr

Hallo Olala! Als WV wirst Du vom AG bestimmt keine Lohnliste bekommen!Du kannst eine Liste der im Betrieb Beschäftigten getrennt nach Geschlechtern und unter Angabe von Geburtsdatum,Art der Beschäftigung und absehbare Änderungen (z.B. demnächst Altersteilzeit o.Ä.) anfordern,die er Dir auch geben muß.Im übrigen m u s s der WV die WL erstellen.

P
ParaGr

20.04.2010 um 13:37 Uhr

Der WV erstellt immer die Lste. Immer an Hand der Liste der MA (Lohnliste)die er vom Leiter bekommt. Wo soll der WV sonst seine Informatione herbekommen wer im Unternehmen arbeitet. Das weiss doch nur die GL.

O
olala

20.04.2010 um 13:45 Uhr

wie lange hat denn der AG Zeit die Liste rüberzureichen wenn er an einem anderen Ort ist? schon ein paar tage oder? normalerweise dauert sowar in unseer Firma ewig...

D
Dielöwin

20.04.2010 um 13:51 Uhr

Naja eine direkte gesetzliche Frist gibts dazu wohl nicht - aber setzt eurem AG doch einfach selber eine Frist von - längstens einer Woche und dann sollte er in die Gänge kommen. Und auch gleichzeitig mit demHinweis daß die Wählerliste immer aktualisiert werden sollte.Viel Erfolg

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