Erstellt am 20.04.2010 um 11:38 Uhr von ridgeback
Die Anfechtung muss innerhalb von zwei Wochen ab dem Tag der Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Arbeitsgericht erhoben werden. Die Fristberechnung richtet sich nach § 187 Abs. 1 BGB, § 188 Abs. 2 BGB. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn das Wahlergebnis ordnungsgemäß bekannt gegeben ist.
Allgemein anerkannt ist, dass es neben der Anfechtbarkeit den Fall der Nichtigkeit der Betriebsratswahl gibt. Die Nichtigkeit der Betriebsratswahl führt dazu, dass auch ohne gerichtliche Geltendmachung durch Wahlanfechtung ein Betriebsrat wirksam nicht gewählt wurde. Und hier gibt es keine Fristen.
Erstellt am 20.04.2010 um 11:41 Uhr von olala
eine wahl ist doch nicht nur deshalb nichtig weil sie evtl. etwas zu spät eingeläutet wurde ? oder?
Erstellt am 20.04.2010 um 11:44 Uhr von sueton
Ergänzend dazu:Die Wahl anfechten kann der AG,die im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder mindestens 3 wahlberechtigte AN.Wird die Nichtigkeit der Wahl festgestellt oder die Anfechtung hat Erfolg,muß man natürlich nicht 4 Jahre warten.Dann beginnt das ganze Prozedere mit der Bestellung des WV (jetzt durch das Gericht) von vorne,inklusive aller Fristen.
Wurden gesetzliche Fristen nicht eingehalten,ist sie anfechtbar.Doch.
Erstellt am 20.04.2010 um 12:19 Uhr von ponii
*eine wahl ist doch nicht nur deshalb nichtig weil sie evtl. etwas zu spät eingeläutet wurde ?*
die nichtigkeit einer wahl wir aüßerst selten festgestellt und nur, weil sie zu spät begonnen hat, ist sie nicht anfechtbar! hier hat sueton sich etwas mißverständlich ausgedrückt!
Erstellt am 20.04.2010 um 13:35 Uhr von Immie
@olala
Bist du im WV oder im BR?
Erstellt am 20.04.2010 um 13:46 Uhr von olala
@Immie
WV gibts noch nicht und ich finde es kann sich gern mal wre anders um unsere BR Angelegenheiten kümmern...(nur wenns echt keiner macht mmeld ich mich nochmal) ansonsten bin ich Mitglied im BR aber eines nur das allerkleinste Licht....bitte sag mich jetz mal nicht das ich viel zu dumme Fragen stell ...ich weiß selbst das ich dass alles aus dem ff können sollte...ich bin nur der geboren unsichere...:-).....eure Infos helfen auf jeden Fall...
außerdem weiß ich ja das es auch andere Betriebe gibt mit BR´s die Schwierigkeiten haben all diese komplizerten Fragen zu beurteilen.
vernünftige rechtzeitige Schulungen sind halt durch nichts zu ersetzen.