Erstellt am 20.04.2010 um 00:45 Uhr von paula
Sicher ungeschickt vom BR. Aber was hindert die Kollegen in die Gewerkschaft einzutreten und so Tarifwirkung herzustellen? Oder ist der AG nicht im Verband?
Ansonsten könnte man hier einiges hinterfragen aber das sollte ein kompetenter Berater des BR tun
Erstellt am 20.04.2010 um 08:30 Uhr von rkoch
Genaugenommen ist das was Euer AG tut genau das was sich viele Gewerkschafter wünschen.
Es gibt schon immer bei vielen die Meinung, das nur Gewerkschaftsmitglieder auch nach TV bezahlt werden sollten, nicht-Gewerkschafter hingegen sollten weniger bekommen. Schließlich haben die Gewerkschafter für die besseren Bedingungen auch gekämpft, warum sollten nicht-Gewerkschafter davon auch profitieren...
Soweit die durchaus weit verbreitete Meinung. Faktisch ist das aber nicht realisierbar da die Vertragsfreiheit (s.u.) verhindert, das dritte auf die Vertragsgestaltung Einfluß nehmen können. Selbst wenn ein AG nicht-TV AN besser stellt als TV-AN kann da niemand was dran ändern.
Faktisch tut Euer AG aber das, was eigentlich alle AG durch die Gleichbehandlung aller AN verhindern wollen: Er provoziert, das die Gewerkschaft potentiell Zulauf bekommt - und genau das solltet Ihr auch tun: Werbt die Kollegen an! Sofern Euer AG tarifgebunden ist und die Kollegen unbefristet eingestellt wurden können diese eigentlich nur gewinnen.
Ob Euer Betriebsrat es "zuläßt" das die AT-Kräfte eingestellt werden sei mal dahingestellt, da Du anscheinend nicht BRM bist kennst Du die Hintergründe nicht. Das AG-Argument "Wir stellen nur zu diesen Bedingungen ein" öffnet bei vielen BR Tür und Tor. Und viele BR denken das sie im Nachhinein auf die Verträge Einfluss nehmen können, wie Euer BR mit seiner Prämien-BV! Das ist aber ein Trugschluß!
Fakt ist aber, das Euer BR seine BV zum Thema "Prämien für AT" sich in die Haare ..... kann. Eine derartige BV fällt zu 100% unter den Tarifvorbehalt des BetrVG, außer der AG hat vor die Prämien ohnehin zu zahlen (freiwillige Leistung) und es geht nur um die Verteilung dieser. Lohnbedingungen jedweder Art handelt die Gewerkschaft aus, nicht der BR - und dann gelten diese wiederum nur für Gewerkschaftsmitglieder. Selbst wenn die BV zu Stande kommt liegt es in der Entscheidung des AG ob er sich daran hält oder nicht, denn einklagbar sind die Rechte aus dieser nicht.
Was Deinen letzten Satz angeht: Ja, grundsätzlich sind diese AN selber schuld. In Deutschland gilt Vertragsfreiheit was bedeutet das jedes Paar von Vertragspartnern die Bedingungen festlegen können wie sie wollen, außer die Bedingungen verstoßen gegen Gesetz (z.B. sittenwidriger Lohn, Arbeitszeitgesetz, etc.), (rechtsgültige) Betriebsvereinbarung oder (bei Tarifbindung) Tarifvertrag.