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Vorschlagsliste

M
mausezahn
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

Bei uns hat ein Mitarbeiter seine Stützunterschrift versehentlich in die letzte Stelle der Vorschlagsliste eingetragen, dann gestrichen und an erster Stelle in den Block für die Stützunterschriften eingetragen. Ist die Vorschlagsliste wegen der Streichung jetzt ungültig? Danke für Eure Antworten!

1.22201

Community-Antworten (1)

S
sueton

20.04.2010 um 09:54 Uhr

Moin Mausezahn! § 8 Abs.3 WO: "Die Rücknahme von Unterschriften auf einer eingereichten Vorschlagsliste beeinträchtigt deren Gültigkeit nicht". Wollt Ihr 100prozentig sicher gehen,beschließt das im WV als "heilbaren" Mangel und gebt sie dem Listenvertreter zur Korrektur zurück.Ist sie schon gut gefüllt lohnt das nicht.

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