Aussertarifliche Mitarbeiter
Hallo Zusammen,
habe eine Frage. Bei uns im Unternehmen ist im Mom. Kurzarbeit, an der auch ein ein aussertariflicher Angestellter teilnimmt. Gestern hat er von der Geschäftsleitung ein Schreiben erhalten, wo er mit seiner Unterschrift bestätigen soll, daß er nicht mehr als 20 Std. im Monat Überstunden machen darf und falls er drüber ist, werden ihm die Stunden gekappt. Daß er damit natürlich nicht einverstanden ist, ist klar. Wie kann der BR ihn hier unterstützen? Wir unterliegen dem Tarifvertrag der IG Metall und haben eine Gleitzeitregelung, sogar feste Gleittage/Brückentage für die diese Überstunden genommen abgebaut werden können.
Community-Antworten (3)
15.04.2010 um 21:44 Uhr
Nach meinem Wissensstand dürfen während der Kurzarbeit gar keine Überstunden gemacht werden.
16.04.2010 um 09:05 Uhr
ja das weiß ich auch, aber es bleibt nicht aus, daß man mehr Stunden auf dem Konto hat, weil man in der kürzeren Zeit seine Arbeit trotzdem machen muss. Das Problem hier ist, er hat in seinem Arbeitsvertrag auch nen Absatz drin, daß er seine Kommen und Gehenszeiten nicht stechen muss aber kann, was er bisher auch die ganze Zeit gemacht hat um eine Kontrolle zu haben. Kann man sich da auf das Gewohnheitsrecht beziehen? Bis jetzt konnte der MA diese Überstunden für die festen Gleittage nehmen. Wenn der AG sagt ok, ab heute stichst du nicht mehr und für die GLAZ Tage musst du dann deinen Urlaub opfern, was dann? Kann der AG ohne die Zustimmung des BR einem AT'ler vorschreiben bis 20 Überstunden, alles drüber fällt weg und dann noch Kurzarbeit machen?
16.04.2010 um 11:40 Uhr
Vorschreiben kann der Arbgeb gar nichts. Es gibt einen Arbeitsvertrag, der dem ArbN recht gibt. Den kann man einvernehmlich ändern, d.h. der ArbN muss freiwillig die neuen Bedingungen unterschreiben. Wenn euer TV die neuen Bedingungen zulässt, ist der BR ist in diesem Fall ziemlich außen vor. Wenn der ArbN nicht unterschreibt, muss der ArbGeb schon eine Änderungskündigung schicken.
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