BR auch für Außertarifliche?
Hat der Betriebsrat das Recht, eine BV über die Absenkung der Weihnachtsgratifikation für Aussertarifliche MA mit der Geschäftsführung zu vereinbaren?
Community-Antworten (5)
02.10.2009 um 08:54 Uhr
Hallo, auch Außertarifliche sind Mitarbeiter und kann man in eine BV mit einbeziehen.
02.10.2009 um 09:16 Uhr
..... was nichts daran ändert, dass eine solche BV wegen § 77 Abs. III BetrVG unwirksam ist
02.10.2009 um 11:21 Uhr
@Ketzer, in § 77 Abs III steht aber auch : Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt. Soweit ich weiss gibt es zumindest in der Chemie eine Öffnungsklausel die das zulässt. Also kann ich doch eine BV machen! Ausserdem könnt man noch Argumentieren dass Weihnachtsgratifikation eine von den Gewerkschaften erstrittene Zulage ist die in einem Tarifvertrag vereinbart wurde. Da währen die Außertariflichen ja sowieso aussen vor da ja AT.
02.10.2009 um 11:37 Uhr
Diese Kollegen haben AT-Verträge...
02.10.2009 um 15:50 Uhr
Für mich wurde die wichtigste noch nicht gestellt. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurde bisher das Weihnachtsgeld gezahlt? Arbeitsvertrag? Anlehnung TV? BV?
Wie sieht der TV für die Branchen denn in diesem Punkt sowieso aus? Auch das ist ggf nicht uinwichtig
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