Wahlwerbung?
Hallo Wissende, in zwei Wochen starten bei uns die BR-Wahlen, mit zwei Listen, ergo Listenwahl. Wir mit unserer Liste würden gerne mit Wahlplakaten und Flyern Werbung machen wollen und zwar bei uns in der Zentrale und auch in den Nebenstellen. Die Wahlplakate würden wir in den Aufenthaltsräumen, vorzugsweise an der Infotafel (schwarzes Brett) anbringen und die Flyer dort auslegen, auch zusätzlich in den Infobriefkästen eines jeden Kollegen/innen einwerfen. Nun meinen Fragen: Was ist erlaubt und was nicht ? Für welche Aktione benötigen wir eine Genehmigung der GL? Vielen Dank für`s Denken für mich. Kollegiale Grüße von vokuhila
Community-Antworten (7)
15.04.2010 um 13:23 Uhr
@vokuhila
Ged doch mal links in das Suchfenster das Stichwort "Wahlwerbung" ein. Du wirst sehen, dass dann eine ganze Menge vergangener threads kommen, in denen Du sicher auch Deine Fragen findest.
Gruß
16.04.2010 um 10:14 Uhr
@Nemeth,
danke für Deine Antwort, ich habe dort nachgesehen, finde dort aber keinen § auf den ich mich berufen kann, sollte ich bei dem Anbringen der Wahlplakate bzw. der Verteilung der Flyer auf die gestzmäßige Richtigkeit meines Tun`s angesprochen werden.
16.04.2010 um 10:23 Uhr
@vokuhila, an eurer Stelle würde ich gar nicht lange fackeln! Eure Wahl findet bald statt und wenn ihr Flyer's oder Plakate in den Aufenthaltsräumen aushängt wird keiner was dagegen haben - auch kein AG. Dasselbe in den Nebenstellen! Und kleiner Tipp... Steht doch mal mit dem Werbematerial VOR eure Firma und verteilt das Material an die Kollegen! Kommt gut an, keiner kann euch was und ihr braucht niemanden zu fragen! Dass das nicht während der Arbeitszeit stattfinden sollte ist wohl klar, oder? Viel Glück! :-)
16.04.2010 um 10:35 Uhr
@MonaLisa
könntest Du mir evtl. ein paar §..en um die Ohren schmeissen, die ich bei einer evtl. Annmache durch die GL denen dann um die Ohren schmeissen kann, und danke für die Tipp`s die wir teilweise auch schon in die Tat umgesetzt haben.
Du Traum meiner schlaflosen BR-Nächte.........................;-)
Danke vokuhila
16.04.2010 um 10:54 Uhr
@vokuhila, das kann ich selbstverständlich nicht verantworten, dass du des nächtens dein Haupt nicht zur Ruhe bringst! Das wäre ja mittelalterliche Folter! Obwohl....... :-)
Es genügt - um deinem AG mal kurzfristig blaue Ohrläppchen zu servieren - ein kurzer Hinweis auf den § 20 BetrVG, vorzugsweise mit entsprechendem Kommentar!
16.04.2010 um 11:18 Uhr
@MonaLisa Obwohl..................nanana..........tztztz.....;-)
Jetzt kommt natürlich die alles entscheidende unterwürfige Frage an Dich....:-(
Könntest Du mir den Paragraphentext mit dem entsprechenden Kommentar zum Ausdrucken rüberschicken, dann habe ich heute auch gleich etwas in der Hand um loszulegen, auch in den Ausstenstellen.
Mein Dank würde Dir (fast) ewig nachschleichen.......;-) Zudem hättest Du ein Stösschen bei mir gut.....;-)
Gruß vokuhila
27.03.2014 um 18:39 Uhr
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