W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Diebstahlsverdacht Geheim halten - Muss der BRV sein Gremium über den Verdachtsfall informieren? Teil 2

D
DonJohnson
Jan 2018 bearbeitet

@all Die Unschuldsvermutung gibt es nur im Strafrecht - nicht aber im Arbeitsrecht! Verdachtskündigungen sind hierzulande leider Gang und Gebe...

Das mit der BV ist natürlich für die Vorgehensweise des BR wichtig. Da der Kollege ein Ex BRM ist, sollte er ob der Kamera wissen. Hier sollte also der BR ansetzen und die Deinstellation verlangen - notfalls mit einer einstweiligen Verfügung. Dennoch würde es dem Ex BRM nicht helfen, da es bei einer Kündigung nicht relevant ist, wie die "unüberwindliche" Vertrauensstörung" zustande gekommen ist...

Urteile hierzu gibt es leider zu Hauf.

Ich hoffe, der neue BR versteht auch nur annähernd sein Handwerk, befürchte aber schlimmes...

90001

Community-Antworten (1)

S
sueton

14.04.2010 um 23:13 Uhr

Wenn die Kamera und deren Einsatz in einer BV geregelt und diese noch gültig ist , dürfte das Verlangen nach Deinstallation kaum begründbar sein,jedenfalls nicht, weil der BR neu ist.Helfen würde es sowieso nicht,da hast Du Recht.Sollte ein Richter das Material als Beweismittel zulassen und negative Schlüsse daraus ziehen,ist der Drops eh gelutscht.

Ihre Antwort