Erstellt am 14.04.2010 um 17:52 Uhr von nicoline
Greteanne,
bist Du sicher, dass Du die Daten richtig herum angegeben hast?
Erstellt am 14.04.2010 um 17:56 Uhr von sueton
Die Frage stellt sich mir auch.Wenn das so stimmt,dann ist die Wahl von 2006 schon illegal,weil gesetzliche Fristen nicht eingehalten worden!
Erstellt am 14.04.2010 um 23:24 Uhr von BentoBox
"Wenn das so stimmt,dann ist die Wahl von 2006 schon illegal,weil gesetzliche Fristen nicht eingehalten worden!"
Warum war die Wahl illegal?
Erstellt am 15.04.2010 um 06:57 Uhr von Stargo
Grundsätzlich beträgt die regelmäßige Amtszeit des Betriebsrats vier Jahre. Dies regelt § 21 BetrVG. Die Amtszeit endet damit vier Jahre nach ihrem Beginn. Wobei der Beginn der ersten Amtszeit die Bekanntgabe des Wahlergebnisses ist. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass die Amtszeit mit der konstituierenden Sitzung des Betriebsrats beginnt.
Erstellt am 15.04.2010 um 07:47 Uhr von BentoBox
Stargo,
Dein Beitrag ist verwirrend, um nicht zu sagen grottenfalsch!
Erstellt am 16.04.2010 um 02:47 Uhr von Stargo
BentoBox,
was gefällt dir daran nicht?
Frage war, wann die Amtszeit vom alten BR endet. Sie endet 4 Jahre nach bekanntgabe des Wahlergebnisses. Was ist daran "verwirrend" o. "falsch".
Wichtig ist nur noch festzustellen wann das Wahlergebniss im Jahr 2006 feststand. Und genau ab diesem Zeitpunkt begann die Amtszeit.
Was vieleicht bei Greteanne falsch gelaufen ist, ist die Bekanntgabe des Wahlergebnisses an die Mitarbeiter. Die Bekanntgabe muß unmittelbar erfolgen, nachdem die Gewählten endgültig feststehen. (Fristen fangen an zu laufen)
Ach so, und noch ein Rat! Bevor Du Dich so weit aus dem Fenster lehnst und etwas als "grottenfalsch" bezeichnest, mach Dich schlau und dann mach es besser. (Weiterbildung hilft)
Mit kollegialem Gruß
Erstellt am 16.04.2010 um 05:46 Uhr von DonJohnson
@Stargo
Das ist so nicht richtig...
Wann begann denn wirklich die Amtszeit des vorherigen BR???
Und das mit der Verkündung "unmittelbar nach der Wahl" ist auch leider falsch...
Wo ich dir aber uneingeschränkt Recht gebe ist, dass *Weiterbildung* hilft ;-)))