W.A.F. LogoSeminare

Kündigungen in Kummerkasten einwerfen

M
Markus2904
Apr 2021 bearbeitet

Hallo,

unser BR hat einen Briefkasten/Kummerkasten, den wir einmal die Woche leeren und schauen ob dort etwas ist. Er ist als anonyme Möglichkeit mit uns in Kontakt zu treten gedacht. Beim hören des WAF Podcast bin ich auf die Idee gekommen, dass der Arbeitgeber diesen Nutzen könnte um uns zu einer Kündigung anzuhören. In der Hoffnung das die Frist verstrichen ist, bevor wir es bemerken.

Kann ich irgendwie verhindern, das der Arbeitgeber dieses Ausnutzt? Könnte ich über eine BV oder Regelungsabrede vereinbaren wie wir Anhörungen erhalten und damit andere Wege ausschließen oder kann ich an den Briefkasten eine Hinweis anbringen "Nicht für Terminsachen"?

Danke für eure Tipps

40905

Community-Antworten (5)

E
enigmathika

26.04.2021 um 13:30 Uhr

"Könnte ich über eine BV oder Regelungsabrede vereinbaren wie wir Anhörungen erhalten und damit andere Wege ausschließen oder kann ich an den Briefkasten eine Hinweis anbringen "Nicht für Terminsachen"?"

Ja und ja.

so aus Neugier: Habt Ihr auch noch ein anderes Postfach?

R
rtjum

26.04.2021 um 13:45 Uhr

Ganz davon abgesehen, dass ich persönlich von Kummerkästen und anonymen Schreiben überhaupt nichts halte, muss der AG im Falle einer Klage ja nachweisen, dass die Anhörung in den Besitz des BR gelangt ist, d.h. er hat beim Einwerfen einen Zeugen dabei oder filmt es.

M
Markus2904

26.04.2021 um 13:58 Uhr

Danke für die Antworten. Im normal Fall läuft bei uns alles Digital, das heißt wir würden eine E-Mail erhalten, und darauf reagieren oder die Sektiererin bringt unseren Vorsitzenden die Sachen vorbei. Reichssicherheit heißt aber auch das man sich darüber gedankten macht, wie wir ausgespielt werden könnten. Das heißt nicht, dass ich meinen Arbeitgeber es unterstelle. Was den Nachweis angeht haben wir ja das gleiche Problem die bei der Kündigung von Kollegen, das der Arbeitgeber es Nachweisen muss. Ich nehme an, das er sich da dann schon absichern würde.

C
celestro

26.04.2021 um 15:32 Uhr

in einen "Kummerkasten" kann der AG mMn eine Kündigung nicht (rechtssicher)reinwerfen. Aber ich kenne auch den Podcast nicht bzw. haben wir so einen Kasten auch nicht.

R
Relfe

26.04.2021 um 15:34 Uhr

der "Meckerkasten" ist nicht empfangsberechtigt für die Entgegennahme einer Anhörung nach §102 BetrVG, somit kann der AG das da ja reinschmeissen, die Frist beginnt aber nicht zu laufen. Empfangsberechtigt ist erstmal der BRV oder ggf. sein stellv. BRV, es sei den es wurden explizit andere Vereinbarungen mit dem AG getroffen.

Ihre Antwort