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Kummerkasten???

M
MoeSis
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

habe da mal eine Frage:Muss ein"Kummerkasten" als Beschluss gefasst werden gemäß §40 BetrVG? oder wie kann ich das dem AG aufs Auge drücken? Wie könnte so ein Beschluss aussehen?

Danke für Eure Hilfe

5.14203

Community-Antworten (3)

P
pirat

24.08.2009 um 20:25 Uhr

@ MoeSis, naja.... kommt darauf an...

ohne den Artikel bewerten zu wollen... http://www.geydan.de/seminare/downloads/Kummerkastendbr.pdf

D
DonJohnson

24.08.2009 um 20:26 Uhr

Warum "muß"? Wo ist das Probelm? Wenn das Gremium das möchte, ja dann Beschluß...

Verstehe noch immer nciht, was an einem Beschluß so schlimm sein soll grübel

W
Waschbär

25.08.2009 um 14:04 Uhr

@MoeSis, Beschluss JA. Kostenübernahme vom AG JA. Feste Regeln.Wer wann den Schüssel für den Kasten hat JA

Wie soll si ein Beschluss Ausehen ? > JA, wie nun ???? Schriftlich, sehr Formell und ohne Rechtschreibtappsen :)))

DIN 4 A kommt immer gut beim AG an !!!!!

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