Einen Kummerkasten, wie geht man vor?
Hallo an alle hier, wir möchten in unserer Firma einen sogenannten " Kummerkasten " aufhängen. Meine Fragen dazu sind: Darf der BR das ohne weiteres? Wie muss man vorgehen? Wie sollte man diesen " Kummerkasten " nennen, ohne Stress mit GL zu bekommen? Wo kann ich eventuell Informationen darüber lesen. Danke erstmal
Gruß Stefan
Community-Antworten (4)
14.05.2006 um 13:05 Uhr
Ich halte von einem Kummerkasten nicht viel. Der Begriff suggeriert m.E. eine falsche Idee von BR-Arbeit.
14.05.2006 um 13:23 Uhr
Sollte mehr als anreitz für die meinung im Betrieb sein, mit vorstellungen und anregungen.
Kummerkasten war nur eine Bezeichnung, sollte auch nicht so genannt werden.
Gruß Stefan
14.05.2006 um 22:05 Uhr
@ Mythosmelle,
wir sind ein gemeinnütziger Verein mit 3 Fachbereichen aus dem Gesundheits und Sozialwesen. Einer unserer Vorstandsmitglieder hat so einen "Kasten" aufgehängt, laut eigener Aussage auch mir Erfolg.
Als Betriebsrat finde ich Sprechstunden für Mitarbeiter sinnvoller.
ferdi
15.05.2006 um 11:17 Uhr
Hallo, wir hatten auch eine Zeit lang einen "Kummerkasten", hat für die BR-Arbeit leider nichts gebracht, weil sich immer wieder "Narren" unter den Kollegen fanden, die ihre Unzufriedenhheit oder was auch immer, dadurch äußerten Unrat etc. in den Kasten zu werfen. Ich halte auch regelmässige Sprechstunden für sinnvoll, zusätzlich sollte man natürlich immer ein offenes Ohr für die Kollegen haben und die"Stimmung" im Betrieb durch ausgeprägte Kommunikation erfassen können(möglichst bevor sie zu "Kummer" wird). Edelweis
Verwandte Themen
kummerkasten erlaubt?
ÄlterKummerkasten erlaubt? Unsere Chefin hat einen kummerkasten aufgestellt, man kann Anonym schreiben, was stört oder nicht paßt. wir befürchten missbrauch seitens Kollegen.Muss es der Betriebsrat absegne
Kündigungen in Kummerkasten einwerfen
ÄlterHallo, unser BR hat einen Briefkasten/Kummerkasten, den wir einmal die Woche leeren und schauen ob dort etwas ist. Er ist als anonyme Möglichkeit mit uns in Kontakt zu treten gedacht. Beim hören des
Kummerkasten???
ÄlterHallo zusammen, habe da mal eine Frage:Muss ein"Kummerkasten" als Beschluss gefasst werden gemäß §40 BetrVG? oder wie kann ich das dem AG aufs Auge drücken? Wie könnte so ein Beschluss aussehen?
Kummerkasten BR
ÄlterWir wollen eine Art Kummerkasten bei uns einrichten. Hat jemand Erfahrung damit bzw. kennt jemand gute Seiten im Netz mit Tipps dazu?
Kummerkasten
Älterdarf der/die br vorsitzende/r festlegen das anonyme fragen aus dem "kummerkasten" nicht beantwortet werden? wäre ja dann im interesse der firmenleitung, oder?