Nochmal zu Stützunterschriften
Hallo,
wenn ich als Bewerberin auf einer Vorschlagsliste unterschreibe, gilt diese Unterschrift ja gleichzeitig als Stützunterschrift für die Liste. Darf ich dann auch noch eine andere Vorschlagsliste stützen ? Eigentlich ja nicht, oder ?
Danke, viele Grüße Jana
Community-Antworten (2)
14.04.2010 um 16:41 Uhr
ad. 1 es kommt auf die Formulierung an. Es sollte möglichst so formuliert werden, dass das die Zustimmung zur Kandidatur und eine Stützunterschrift ist. Da macht ihr nichts verkehrt.
ad. 2. Warum sollte man eine zweite Liste unterstützen? Wenn du auf zwei Listen mit der Stützunterschrift stehen solltest, wirst du vom Wahlvorstand anschrieben und musst dich für eine Liste entscheiden. Die andere verliert dann eine Stützunterschrift.
14.04.2010 um 20:01 Uhr
Absolut korrekt,Forentroll weiß,wovon er spricht!
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